Betriebsanleitung
LCU-P
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Zur Sicherheit
2. Darüber hinaus sind die Hinweise, insbesondere Prüfvor-
schriften (siehe Kapitel Prüfungen) der Technischen
Beschreibung bzw. dieser Betriebsanleitung (wie z. B. zum
Einsatz, Anbau, Installation oder Einbindung in die Maschi-
nensteuerung) unbedingt zu beachten und einzuhalten.
3. Die Prüfungen sind von Sachkundigen bzw. von eigens
hierzu befugten und beauftragten Personen durchzuführen
und in jederzeit nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren.
4. Diese Betriebsanleitung ist dem Arbeitnehmer (Bediener)
der Maschine, an der die Schutzeinrichtung verwendet wird,
zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitnehmer ist durch
Sachkundige einzuweisen.
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Kapitel 2
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