GARANTIEZERTIFIKAT UND IDENTIFIZIERUNGSFORMBLATT
A.2
1. Mit diesem zertifikat bescheinigt der Hersteller den korrekten Bau seines Erzeugnisses und den gebrauch von Material
erster Qualität, die Durchführung aller nötigen abnahmen und ihre Übereinsteimmung mit den CEE-Vorschriften. Das
Erzeugnis ist mit 12 Monaten garantie ab Lieferungsdatum abgedeckt, die vom Käufer mit der Kaufsunterlage und der Kopie
des ausgefüllten Idenfizierungs-Formblattes bewiesen werden muss. Diese Unterlagen müssen zusammen mit dem apparat
dem Service-zentrum übergeben werden. Der Kunde, der sein garantierecht gültig machen will, muss, laut art. 1495 des
Zivilgesetzbuchs, innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung der Störung davon Mitteilung machen. Die Garantie bezieht sich
auf die Ersetzung oder Instandsetzung von Einzelteilen oder teilen, die Fabrikationsfehler aufweisen mit ausschluss der
reisekosten des technischen Fachpersonals, des transports und der Verpackung usw. Von der garantie ausgeschlossen sind
Störungen oder Schäden, die sich aus schlechter Wartung, unrichtiger Einspeisung, Vernachlässigung und Unvorsichtigkeit
ergeben und nicht dem Hersteller zuzuschreiben sind, außerdem teile, die durch den normalen gebrauch abgenutzt
werden.
Von der garantie werden außerdem ausgeschlossen, Störungen, die durch fehlende allgemeine Wartung oder
Vernachlässigung des Benutzers entstanden sind. Die vorliegende garantie verpflichtet nicht zu direktem oder
indirektem Schadenersatz irgendwelcher art für personen oder Sachen, die durch eventuelle Ineffizienz der apparate
entstanden sind.
2. Die garantie verfällt automatisch, wenn die apparate repariert, verändert oder vom Käufer oder dritten nicht
bevollmächtigten personen beschädigt werden. Die Verantwortung für Schäden durch schadhafte Erzeugnisse
erlischt 10 Jahren nach dem Datum, in dem der Hersteller sie auf den Markt gebracht hat, diese fallen dann auf den
Benutzer, wie vorgesehen von der CEE-Vorschrift 85/374.
3. Für garantie-Eingriffe muss der Käufer sich an den Verkäufer oder an das vom Hersteller angezeigte
Service-zentrum wenden oder an den Hersteller selbst. Die garantie berechtigt zur kostenlosen Ersetzung des schadhaften
teils. Die Berechtigung zum Ersatz des ganzen apparats ist jedoch ausgeschlossen.
4. Im Falle von anfechtung der garantieanwendung auf die Qualität oder den zustand des gelieferten apparats, darf der
Käufer die Bezahlung des preises oder der raten weder einstellen noch verzögern.
5. Kein Schadenersatz kann vom Käufer gefordert werden für den Stillstand der Maschine.
6. Die garantie verfällt, wenn:
a. der apparat Beschädigungen aufweist, die auf Fall, aussetzung an Flammen, auf Beschüttung von Flüssigkeiten, auf
Blitze, Naturkatastrofen und Ursachen, die keine Fabrikationsfehlern sind, zurückzuführen sind;
b. die Installation nicht korrekt ausgeführt wurde;
c. Eine falsche Netzverbindung ist vorgenommen worden (falsche Nominal-Spannung der Einspeisung), dort wo
oder falls keine angebrachte Schutzvorrichtung eingebaut wurde;
d. die Matrikelnummer beseitigt, gelöscht oder geändert wurde.
7. Die unter Garantie zu ersetzenden Bestandteile müssen der Zhermack S.p.A. zurückgegeben werden, die dann die
Spedition der Ersatzteile vornehmen wird. Falls das teil nicht zurückgegeben wird, kann es dem Käufer in rechnung gesetzt
werden.
8. Der Hersteller oder das zahntechnische Depot sind nicht verpflichtet einen Ersatzapparat für die Dauer der reparatur zu
liefern.
9. aus Versteuerungsgründen werden die Ersatzteile nur unter garantie gestellt, falls die nötigen Vorschriften zur
anerkennung der garantie eingehalten werden.
10.Für alle anderen im garantiezertifikat und im regolament nicht aufgeführten Fälle bezieht man sich auf die Vorschriften
des Zivilrechts.
11.Die Bezahlung der rechnung für arbeitslohn, Dienstreise und pflichtpauschale muss bei der Übergabe
derselben erfolgen.
12.Der Hersteller und der Verkäufer verpflichten sich, die gesammelten Daten unter Einhaltung der gültigen rechtsnormen
zu behandeln, inbegriffen derjenigen, die sich auf die anpassung an die Sicherheitsbestimmungen beziehen und in
Übereinstimmung zur spezifischen Benachrichtigung über die Behandlung der Daten stehen.
MODELL APPARAT:
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KÄUFER:
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ORT / PLZ.:
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STEUERNR./MWST.NR:
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DE
I DENTI FI Z I E RU NG SFO RMBL AT T
MATRIKELNUMMER APPARAT:
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STR:
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TEL:
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VERKÄUFER:
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KÄUFERUNTERSCHRIFT:
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HANDBUCH FÜR GEBRAUCH UND WARTUNG
QUASAR/QUASAR PLUS