Verbrauchs- und Verschleißteile:
Die Garantie deckt bei folgenden Teilen weder den
Verschleiß noch die normale Abnutzung ab, die bei der
Nutzung des Fahrzeugs entstehen:
Zündkerzen.
•
Steuerkette.
•
Bremsbeläge und Bremsscheiben.
•
Kupplungsscheiben und Kupplungsmassen.
•
Reifen.
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Lampen und Sicherungen.
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Bowden- und Steuerzüge.
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Leitungen und alle anderen Gummiteile.
•
Lager.
•
Luft- und Benzinfilter.
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Kette und Zahnräder des Sekundärantriebs.
•
Schmiermittel
Die Garantie deckt keine Flüssigkeiten ab: Öl, Fett,
Batteriesäure und Kühlflüssigkeit.
Einschränkungen
Für alle Fahrzeuge: die Garantie der BATTERIE, der
SITZBANK und der KUNSTSTOFFTEILE ist auf 6 Monate
beschränkt:
Die Garantie deckt keine Wartungs- und
•
Revisionskosten und auch nicht die Kosten der für
diese Arbeiten erforderlichen Teile ab.
Die Garantie deckt keine Spesen ab, die auf dem
•
Garantieantrag beruhen, wie: zusätzliche Ausgaben
für Mitteilungen, eventuelle Verpflegungs- und
Übernachtungskosten, oder Kostenausgleich für die
verlorene Zeit, kommerzielle Verluste, Mietkosten für
ein Ersatzfahrzeug, Transportkosten.
Wichtiger Hinweis für die Gültigkeit der Garantie:
Das Garantieheft muss sorgfältig aufbewahrt und bei
•
jedem Eingriff dem offiziellen SWM-Vertragshändler
vorgelegt werden.
Die
Revisionscoupons
müssen
•
Vertragshändler ausgefüllt werden, der die Eingriffe
ausgeführt hat.
Die Garantie kann bis zu Ihrem Ablauf an die nächsten
•
Besitzer übertragen werden.
Bei einem Eigentümerwechsel ist der dafür
•
vorgesehene Abschnitt in diesem Heft zu verwenden.
Der Hersteller behält sich das Recht vor, Änderungen
•
und/oder Verbesserungen an allen seinen
Fahrzeugmodellen vornehmen zu können, ohne dass
er die Pflicht hat, diese Änderungen an den bereits
zugelassenen Fahrzeugen vornehmen zu müssen.
von
dem
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