10 Rückname Altgeräte
10.1 Entsorgung des Gerätes
Das Gerät ist ein Elektrogerät nach dem „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von
Elektro- und Elektronikgeräten" (ElektroG).
Es wurde gesetzeskonform gekennzeichnet und mit diesem Symbol versehen.
Das Gerät ist nicht für den privaten Gebrauch vorgesehen. Es wird für den gewerblichen Bereich hergestelllt und geliefert, und ist
von dem Endnutzer nach den Bestimmungen des ElektroG ordnungsgemäß zu entsorgen.
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