Material- und Indikationserweiterungen entsprechen dem Zeitpunkt der
Drucklegung.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.ivoclar.com.
Das Ivoclar Download Center finden Sie unter:
https://www.ivoclar.com/de_DE/downloadcenter/?dc=de&lang=de#
Die Nachbelichtung von nicht freigegebenen Fremdmaterialien wird
aufgrund der fehlenden Abstimmung mit dem Druck-/Fertigungsprozess
nicht empfohlen.
2.1.1
Potentieller Missbrauch
Das Gerät ist nicht geeignet für Nachbelichtungsarbeiten an Applikationen ausserhalb
des Dentalbereichs
Folgendes wird als Missbrauch des Systems betrachtet:
– Nichteinhaltung des bestimmungsgemässen Gebrauchs, der Vorgaben zum
bestimmungsgemässen Benutzer und der bestimmungsgemässen Umgebung
– Änderungen, Wartungen und Reparaturen ohne Genehmigung von Ivoclar
– Betrieb mit ungeeigneten Parametern
Missbrauch der Geräte kann zu Folgendem führen:
– Gefahren für Patienten und Betriebspersonal
– Beeinträchtigung der Betriebsfähigkeit der Geräte
Ivoclar übernimmt keine Haftung für Schäden durch einen Einsatz für nicht vorgesehene
Zwecke.
Typische Fehlanwendungen des Geräts, die Sie vermeiden müssen:
Fehlanwendung
Nachbelichtung von nicht freigegebenen
Materialien
Nachbelichtung von gedruckten
Applikationen / Objekten in einem
Artikulator
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Folgen
Unzureichende Materialeigenschaften
hinsichtlich Mechanik, Farbe, Präzision,
Biokompatibilität
– Artikulator passt nicht in Kammer, Tür
lässt sich nicht schliessen
– Gerät kann nicht verwendet werden
– Schäden am Gerät
Fehlanwendung
Nachbelichtung von nicht-dentalen
Applikationen / Objekten
Falsche Reinigung und Entsorgung
Abschaltung des Geräts durch den
Benutzer während des Betriebs bzw.
Öffnen der Tür während eines laufenden
Programms
2.1.2 Bestimmungsgemässer Benutzer
Das Gerät darf nur von Zahntechnikern und zahnmedizinischem Fachpersonal zur
Herstellung dentaler Applikationen bedient werden.
Die Wahl der richtigen Geräteeinstellung liegt in der Verantwortung des Benutzers.
Folgen
Unzureichende Materialeigenschaften
hinsichtlich Mechanik, Farbe, Präzision,
Biokompatibilität durch anderes Volumen,
Gewicht, Schichtstärke, Materialien, etc.
der Applikationen / Objekte
– Hautreizungen
– Umweltschäden
– Schäden am Gerät
– Unterbrechung bzw. Abbruch des
Belichtungsprozesses/-programms
– Applikationen / Objekte nicht final
ausgehärtet
– Unzureichende Materialeigenschaften
hinsichtlich Mechanik, Farbe, Präzision,
Biokompatibilität
Hinweis:
Wird ein laufendes Programm
abgebrochen, kann es nicht fortgesetzt
werden.
Ein nachträgliches, zusätzliches
Nachbelichten nach einem
Programmabbruch ist nicht möglich, da
dies ebenfalls zu einer unerwünschten
Veränderung der Materialeigenschaften
führt.