Wartung und Pflege
Um die korrekte Funktion des Produkts zu gewährleisten und seine Lebensdauer und
Funktionstüchtigkeit zu verlängern, empfiehlt Integra LifeSciences Folgendes:
Empfohlene Maßnahme
Rücksendung der Vorrichtung an die Reparaturabteilung von Integra
LifeSciences zur eingehenden Inspektion und Wartung.
Anfrage zur Durchführung von Routineinspektionen der Vorrichtung
durch Integra NeuroSpecialists
Wenn das Produkt nicht korrekt gepflegt und gewartet wird, können nach einiger Zeit
negative Auswirkungen der wiederholten Aufbereitung in Erscheinung treten, die zu
Funktionseinbußen führen können.
Kontaktinformationen zur Rücksendung Ihrer Vorrichtung zwecks regelmäßiger
Wartung und zur Anfrage bezüglich regelmäßiger Inspektionen finden Sie im Abschnitt
„Kundendienst und Reparatur".
Zwecks routinemäßiger Kontrollen Ihrer Vorrichtung beachten Sie bitte die Abschnitte
„Inspektion" und/oder „Anmerkungen zum Service".
HINWEIS – Jeder schwerwiegende Vorfall, der im Zusammenhang mit dem Produkt
bei einem Benutzer und/oder Patienten aufgetreten ist, muss an den Hersteller und die
zuständige Behörde des Mitgliedstaates gemeldet werden, in dem der Benutzer und/oder
der Patient ansässig sind.
Entsorgung der Vorrichtung
HINWEIS: Bei der Entsorgung dieser Vorrichtung sind die Klinikrichtlinien einzuhalten.
Integra LifeSciences Beschränkte Garantie
INTEGRA LIFESCIENCES CORPORATION ("INTEGRA") garantiert dem ursprünglichen
Käufer nur, dass jedes neue MAYFIELD Produkt bei normaler Verwendung und Pflege
für einen Zeitraum von einem Jahr (außer wenn für Zubehörteile ausdrücklich anders
angegeben) ab dem Lieferdatum durch INTEGRA an den ursprünglichen Käufer, jedoch in
keinem Fall über das auf dem Produktetikett angegebene Verfallsdatum hinaus, frei von
Herstellungsdefekten hinsichtlich Material und Verarbeitung ist.
• Im Falle von chirurgischen Instrumenten wird garantiert, dass diese frei von Material-
und Herstellungsfehlern sind, wenn diese normal ihrem Zweck entsprechend und wie
angewiesen verwendet werden.
• Jedes von der Garantie erfasste Produkt, das von INTEGRA im Rahmen eines
Leasing-, Miet- oder Teilzahlungsvertrags platziert und während der Vetragsdauer
reparaturbedürftig wird, wird in Erfüllung der Be dingungen eines solchen
Platzierungsvertrags repariert.
Wenn während der Garantieperiode oder der Dauer eines solchen Platzierungsvertrags ein durch die
Garantie gedeckter Defekt eintritt, muss der Käufer sofort das Hauptbüro von INTEGRA verständigen.
Wenn der Käufer die Bedingungen dieser Garantie in Anspruch nehmen möchte, muss das Produkt zum
Hauptbüro von INTEGRA zurückgeschickt werden. Das defekte Produkt muss ordnungsgemäß verpackt
und mit im Voraus bezahltem Porto umgehend zurückgeschickt werden. Ein bei der Rücksendung an
INTEGRA eintretender Verlust oder Schaden ist das Risiko des KUNDEN. Im Rahmen dieser Garantie
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DE – DEUTSCH
Empfohlene
Intervalle
Einmal / Jahr
Zweimal / Jahr