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Original-Betriebsanleitung
Halbradial-Rohrventilatoren für
explosionsgefährdete Bereiche
1 Vorwort
Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem neuen MAI-
CO-Ventilator. Das Gerät ist nach ATEX-Richtli-
nie 2014/34/EU hergestellt und für explosionsge-
fährdete Bereiche geeignet.
Lesen Sie vor der Montage und ersten Benut-
zung des Ventilators diese Anleitung auf-
merksam durch und folgen Sie den Anwei-
sungen.
Informationsvideo
Die aufgeführten Warnhinweise zeigen Ihnen
Gefahrensituationen, die zum Tod oder ernsten
Verletzungen (GEFAHR / WARNUNG) oder klei-
neren/geringfügigen Verletzungen (VORSICHT)
führen/führen könnten, sofern sie nicht vermie-
den werden. ACHTUNG steht für mögliche
Sachschäden am Produkt oder seiner Umge-
bung. Bewahren Sie die Anleitung für einen spä-
teren Gebrauch gut auf.
Die Titelseite enthält ein Duplikat des Typen-
schildes Ihres Gerätes.
2 Abbildungen
Titelseite mit QR-Code für Internet-Direk-
taufruf per Smartphone-App.
Abb.
Abmessungen, Schallleistungspegel
A
Abb.
Einbaubeispiel
B
1 Lüftungsleitung, bauseitig
2 Elastische Manschette ELM-Ex, optional
3 Reduzierstück REM-Ex (nur bei ERM 22
Ex e / t)
4 Klemmenkasten
5 Decke, Träger
6 Befestigungsfuß FUM, optional
7 Rohrventilator ERM .. Ex e/t
Abb.
Schutzgitter SGM .. Ex, optional
C
Abb.
Schaltbild
D
Für Förderrichtung / Drehrichtung → Pfeile auf
Kunststoffgehäuse
3 Lieferumfang
Ventilator mit Anschlusskabel und Ex-Schutz-
Klemmenkasten (Anschlusskabel fertig verdrah-
tet), 2 Reduzierstücke 220/200 REM-Ex (im Lie-
ferumfang von ERM 22 Ex e/t), diese Montage-
und Betriebsanleitung.
Für Ventilator-Serien-Nr. → Typenschild auf Ti-
telseite oder Ventilator. EU-Konformitätserklä-
rung am Ende dieser Anleitung.
4 Qualifikation Installations-,
Reinigungs- und Wartungsperso-
nal
Montage, Inbetriebnahme, Reinigung und In-
standhaltung dürfen nur von im Explosions-
schutz geschulten und befugten Elektrofach-
kräften durchgeführt werden (siehe auch Richtli-
nie 1999/92/EG, Anhang II 2.8). Dies sind befä-
higte Personen gemäß BetrSichV § 2 Absatz (6)
in Verbindung mit Anhang 2 Abschnitt 3, Nr. 3.3,
welche außerdem Elektrofachkraft im Sinne der
DGUV Vorschrift 3, §2 (3) sind. Weitere Festle-
gungen anderer nationaler Gesetze sind zu be-
rücksichtigen.
5 Bestimmungsgemäße Verwen-
dung
Der Ventilator dient zur Ent- oder Belüftung von
gewerblich genutzten Räumen (Färberei, Batte-
rieraum, Gewerberaum, Produktionsstätte etc.)
mit gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre
gemäß TRGS 721 2.2.
Der Ventilator erfüllt die Sicherheitsanforderun-
gen der Richtlinie 2014/34/EU für Geräte und
Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Berei-
chen.
Das Gerät ist in die Gruppe II, Kategorie 2G für
Gasatmosphären bzw. 2D für Staubatmosphäre
eingestuft, erfüllt die Zündschutzart „e"/"c" oder
„t"/"c" und eignet sich für den Einsatz in explosi-
onsgefährdeten Bereichen der Zone 1 und 2
bzw. 21 und 22. Die Eignung ist dem Typen-
schild zu entnehmen. Für die Verwendung im
Freien ist der Ventilator vor Witterungseinflüssen
zu schützen.
6 Nicht bestimmungsgemäße
Verwendung
Der Ventilator darf in folgenden Situationen auf
keinen Fall eingesetzt werden. Es besteht Le-
bensgefahr. Lesen Sie alle Sicherheithinweise.
EXPLOSIONSGEFAHR
GEFAHR Explosionsgefahr durch Ent-
zünden von Explosivsstoffen bei Betrieb oh-
ne Motorschutzschalter.
Bei Einsatz in explosionsgefährlicher Gasatmo-
sphäre nur mit einem Motorschutzschalter mit
Kennzeichnung mindestens II (2) G gemäß
Richtlinie 2014/34/EU betreiben.
Bei Einsatz in explosionsgefährlicher Staubat-
mosphäre nur mit einem Motorschutzschalter
mit Kennzeichnung mindestens II (2) D gemäß
Richtlinie 2014/34/EU betreiben.
GEFAHR Explosionsgefahr bei Parallel-
betrieb mehrerer Ventilatoren an einem ein-
zelnen Motorschutzschalter.
Ein sicheres Auslösen im Störungsfall ist nicht
immer gewährleistet.
Auf keinen Fall mehrere Ventilatoren an einem
einzelnen Motorschutzschalter parallel betrei-
ben.
GEFAHR Explosionsgefahr durch Fun-
kenbildung durch Streifen des Flügelrades
am Gehäuse bei zu geringem Luftspalt.
Ringsum ausreichenden Luftspalt zwischen Flü-
gelrad und Gehäuse sicherstellen.
GEFAHR Explosionsgefahr bei Förde-
rung von explosiven flüssigen Partikeln
(z. B. Farbe), die am Ventilator anhaften kön-
nen.
Ventilator auf keinen Fall zur Förderung von ex-
plosiven flüssigen Partikeln einsetzen.
GEFAHR Explosionsgefahr bei Betrieb
mit abrasiven Medien.
Abrasive Medien sind zu vermeiden.
GEFAHR Explosionsgefahr bei Betrieb
außerhalb der Umgebungs- und Betriebsbe-
dingungen.
Insbesondere besteht Gefahr durch Überhitzung
bei Betrieb außerhalb der zulässigen Einsatz-
temperatur.
Ventilator nur innerhalb der zulässigen Umge-
bungs- und Betriebsbedingungen und zulässiger
Einsatztemperatur betreiben.
GEFAHR Explosionsgefahr bei Betrieb
ohne Schutzvorrichtung bei eventuell in den
Luftkanal fallende oder angesaugte Fremd-
körper.
Lebensgefahr durch Funkenbildung.
Einen freien Luftein-/austritt unbedingt mit einer
Schutzvorrichtung versehen, die die Anforderun-
gen der EN 13857 erfüllt und für Ex-Bereiche
geeignet ist, z. B. mit MAICO-Schutzgitter
SGM .. Ex (Schutzart IP 20 gemäß EN 60529).
Bei der Verwendung von Nicht-Maico Produkten
muss eine Zündgefahrenbewertung durchge-
führt werden.
GEFAHR Explosionsgefahr, wenn die ex-
plosionsfähige Atmosphäre bei zu geringer
Zuluftnachströmung nicht abtransportiert
werden kann.
Dies kann z. B. bei zu dicht abgeschlossenen
Räumen oder zugesetzten Raumfiltern vorkom-
men.
Ausreichende Zuluftnachströmung sicherstellen.
Ventilator im zulässigen Luftleistungsbereich be-
treiben.
GEFAHR Explosionsgefahr bei Betrieb
mit Frequenzumrichter zur Drehzahlrege-
lung.
Lagerströme können eine direkte Zündquelle
darstellen.
Betrieb mit Frequenzumrichter nicht zulässig.
GEFAHR Explosionsgefahr durch unzu-
lässige Umbauten am Gerät, inkorrekte Mon-
tage oder durch beschädigte Bauteile.
Gefahr bei Ein- oder Umbauten durch nicht qua-
lifiziertes Personal.
Keine Betriebserlaubnis bei umgebautem Gerät,
inkorrekter Montage oder bei Betrieb mit be-
schädigten Bauteilen.
Keine Zulassung bei Montagearbeiten durch
nicht qualifiziertes Personal.
GEFAHR Explosionsgefahr bei Betrieb
mit Staubschichten auf dem Motor.
Um eine Überhitzung des Motors zu vermeiden
ist eine regelmäßige Inspektion und Reinigung
notwendig.
VORSICHT Verletzungsgefahr bei fehlen-
dem Eingreif-/Berührungsschutz (Schutzgit-
ter) an freiem Luftein- oder austritt.
Insbesondere besteht Gefahr, wenn der Ventila-
tor für Personen zugänglich eingebaut wird.
Betrieb nur mit beidseitigem Eingreifschutz zu-
lässig.
Bereiche mit möglichem Zugriff auf rotierende
Teile (Flügelrad) sind mit einem Eingreifschutz
nach EN ISO 13857 zu sichern, z. B. mit MAICO
Schutzgitter SG.. (erfüllt Schutzart IP 20 nach
EN 60529).
7 Notwendiger Motorschutz-
schalter
Zugelassen sind Motorschutzschalter, die fol-
gende Bedingungen erfüllen, sonst erlischt die
Konformität:
• Baumusterprüfung nach nach RL 2014/34/EU.
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