• Dämmmaterial und Kühlmittel
alter Kühl- und Gefrierschränke
enthalten FCKW. Beim Entsorgen
deshalb sorgfältig vorgehen, um
Umweltschäden zu vermeiden.
CE-Konformitätserklärung
Wir bestätigen, dass unsere Produkte
die Anforderungen der anzuwenden-
den Europäischen Verordnungen,
Richtlinien und Entscheidungen
sowie der aufgeführten Nomen
erfüllen.
Entsorgung von Altgeräten
Das Symbol auf dem Gerät
bzw. auf der Verpackung
weist darauf hin, dass es
nicht als Hausmüll
behandelt werden darf.
Das Gerät muss bei der
entsprechenden Sammelstelle
abgegeben werden, sodass
elektrische und elektronische Teile
der Weiterverwertung zugeführt
werden können. Durch die ordnungs-
gemäße Entsorgung von Altgeräten
leisten Sie einen wertvollen Beitrag
zum Schutz von Umwelt und Ge-
sundheit. Ausführliche Informationen
zum Entsorgen des Geräts erhalten
Sie beim zuständigen
Abfallwirtschaftsamt, beim
Abfallentsorgungsunter-
nehmen oder beim Händler,
bei dem Sie das Gerät
gekauft haben.
Verpackung und Umwelt
Verpackungsmaterialien schützen Ihr
Gerät vor Schäden, die während des
Transports auftreten können.
Die Verpackungsmaterialien sind
umweltfreundlich, da sie recycelt
werden können. Der Einsatz
recycelter Materialien reduziert den
Verbrauch von Rohstoffen und
verringert somit die Abfallproduktion.
Hinweise:
• Lesen Sie die Gebrauchsanleitung
sorgfältig durch, bevor Sie das Gerät
aufstellen und verwenden. Es wird
keine Haftung für Schäden infolge
von falscher Handhabung
übernommen.
• Befolgen Sie die Anweisungen in
der Gebrauchsanleitung des Geräts
und bewahren Sie die Anleitung an
einem sicheren Ort auf, damit Sie
bei evtl. auftretenden Problemen
jederzeit Zugriff darauf haben.
• Das Gerät ist zur Nutzung im Haus
ausgelegt und ausschließlich
zur Lagerung bzw. Kühlung von
Lebensmitteln vorgesehen. Es ist
nicht für die gewerbliche oder
öffentliche Nutzung konzipiert und
nicht für die Lagerung anderer
Stoffe als Lebensmittel vorgesehen.
Bei Nichteinhaltung wird keine
Haftung für eventuell daraus
entstehende Verluste übernommen.
DE - 109
V.2