"RADAR II"
1.7 Kennzeichnung des Produkts und Zertifikationen
Die Funkbedienungen RADAR II entsprechen den Vorschriften der folgenden
harmonisierten technischen Normen:
• EN 300 220 - 3:2000 für den wirksamen Gebrauch des Spektrums
• EN 301 489 - 3:2000 für die elektromagnetische Verträglichkeit
• EN 60930:2000 (3
des Benutzers.
Die Übereinstimmung mit den o.g. technischen Normen, die durch die von der zuständigen
europäischen Organisation Prima Ricerca & Sviluppo
, ausgestellten Prüfberichte bescheinigt wird, begründet die Vermutung der
Faloppio (CO))
Konformität der Funkbedienungen RADAR II mit den grundlegenden Anforderungen und
den anderen einschlägigen Vorschriften der Europäischen Richtlinien:
• RTTE n° 99/05/CE, rezipiert durch den Gesetzeserlass Nr. 269 vom 09.05.01
• EMC n° 89/336/CE, Artikel 4, 10.1 und 10.2, Anlagen I und II
• Bassa Tensione n° 73/23/CE, Artikel 2, Anlagen I, III Teil 8 und IV und ihre
Änderungsrichtlinien.
Die Konformität mit den einschlägigen Richtlinien wird durch die CE-Kennzeichnung auf
dem Produkt bescheinigt:
Die Konformität der Funkbedienungen RADAR II mit den grundlegenden Anforderungen
der Richtlinie 99/05/EG erlaubt ihre Inverkehrbringung, ihre Inbetriebnahme und ihren
Anschluss in allen Europäischen Ländern sowie in allen in der CEPT vertretenen Ländern
ohne Zulassung durch das für Post und Telekommunikation zuständige Ministerium.
Auf Grundlage der nicht erschöpfenden Aufstellung der Geräte, die unter die von der
Entscheidung der Kommission 2000/299/CE festgelegte Klassifikation fallen, unterliegen
die Inbetriebnahme und das Anschlussrecht der Funkbedienungen RADAR II keinerlei
Einschränkung, da sie zur Klasse der SRD (Short Range Device, d.h. Funkanlagen mit
geringer Reichweite) gehören, die nicht für spezifische Anwendungen bestimmt sind und
in einem auf europäischer Ebene harmonisierten Funkfrequenzband (433.050 – 434.790
MHz) arbeiten.
Der Empfänger der Funkbedienungen RADAR II entspricht ferner den grundlegenden
Anforderungen und den anderen einschlägigen Vorgaben der Europäischen Richtlinie
2006/28/EG und der
„Funkentstörung (Elektromagnetische Verträglichkeit) von Kraftfahrzeugmotoren mit
Fremdzündun.
In Sachen Elektromagnetische Verträglichkeit
Bezugsrichtlinie für die in Straßenfahrzeugen installierten elektrischen/elektronischen
Geräte, da sie die im Sinne von Artikel 2, Abschnitt 2 der Richtlinie 89/336/EWG.
INSTALLATIONS-UND BETRIBSANLEITUNG
EDITION) für die elektrische Sicherheit und die Gesundheit
rd
Bestimmung ECE/ONU Nr. 10 Abänderung 9, betreffend die
O.M.F.B. S.p.A. Hydraulic Components
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ist die Richtlinie 2006/28/EG die
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