4.10
Virtual Media
Mithilfe der Virtual Media-Funktion können Sie ein physikalisches Laufwerk des
Client-Computers als virtuelles Laufwerk auf dem Zielgerät zuweisen. Sie
können auch eine ISO- oder Disk-Image-Datei des lokalen Clients als virtuelles
Laufwerk auf dem Zielgerät hinzufügen und zuweisen. Sie können ein CD-ROM-
Laufwerk und ein Massenspeichergerät gleichzeitig zuweisen.
•
Ein CD-ROM-/DVD-Laufwerk oder eine Disk-Image-Datei (wie eine ISO-
oder Disketten-Image-Datei) wird als virtuelles CD-/DVD-ROM-Laufwerk
zugewiesen.
•
Diskettenlaufwerke, USB-Speichergeräte oder andere Speichermedien
werden als virtuelle Massenspeichergeräte zugewiesen.
Weitere Informationen zur Konfiguration der Virtual Media-Einstellungen über die
OBWI finden Sie unter „Virtual Media" auf Seite 35.
Anforderungen
Das Zielgerät muss Virtual Media unterstützen und mit einem KVM s4-Adapter-
USB20-VGA-Adapterkabel an den KVM-Switch angeschlossen sein.
Das Zielgerät muss auf jeden Fall die Typen USB2-kompatibler Speichermedien
unterstützen, die Sie virtuell zuweisen. Anders gesagt, wenn das Zielgerät
tragbare USB-Speichergeräte nicht unterstützt, können Sie dieses Gerät nicht als
Virtual Media-Laufwerk auf dem Zielgerät zuweisen.
Sie (oder die Benutzergruppe, zu der Sie gehören) müssen über die
Berechtigung verfügen, Virtual Media-Sitzungen und/oder reservierte Virtual
Media-Sitzungen auf dem Zielgerät öffnen zu können. Siehe „Benutzerkonten"
auf Seite 40.
Es kann immer jeweils nur eine Virtual Media-Sitzung zu einem Zielgerät aktiv
sein.
Überlegungen zum Teilen und Trennen von Sitzungen
Die KVM- und Virtual Media-Sitzungen werden unabhängig voneinander
ausgeführt. Daher stehen viele Möglichkeiten zum Teilen, Reservieren oder
Trennen von Sitzungen zur Verfügung. Die DSView 3-Software bietet die
Flexibilität, diese Systemanforderungen zu erfüllen.
Zum Beispiel können die KVM- und Virtual Media-Sitzungen zusammen gesperrt
werden. Wenn in diesem Modus eine KVM-Sitzung getrennt wird, wird auch die
zugehörige Virtual Media-Sitzung getrennt. Wenn die Sitzungen nicht zusammen
590-1058-640A
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