3.3 Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung
Der Betrieb des MaxiFil in Industriebereichen, in denen Anforderungen zum Ex-
Schutz zu erfüllen sind, ist nicht erlaubt. Weiterhin ist der Betrieb untersagt für:
Verfahren die nicht in der bestimmungsgemäßen Verwendung aufgeführt sind
-
und bei denen die angesaugte Luft:
mit Flüssigkeiten und daraus resultierender Verunreinigung des Luftstromes
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mit aerosol- und ölhaltigen Dämpfen versetzt ist;
mit leicht entzündlichen, brennbaren Stäuben und/oder mit Stoffen versetzt ist,
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die explosive Gemische oder Atmosphären bilden können;
mit anderen aggressiven oder abrasiv wirkenden Stäuben versetzt ist, die
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den MaxiFil und die eingesetzten Filterelemente beschädigen;
mit organischen, toxischen Stoffen/Stoffanteilen versetzt ist, die bei der
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Trennung des Werkstoffes freigesetzt werden.
- Abfallstoffe, wie Filterelement und abgeschiedene Partikel, können schädliche
Stoffe enthalten.
Sie dürfen nicht auf der Hausmülldeponie entsorgt werden – die umweltgerechte
Entsorgung ist notwendig;
- Filterelemente – Fremdfilter anderer Hersteller, die nicht als Ersatzteil durch die
Firma Kemper GmbH zugelassen sind, dürfen wegen unbekannten Auswirkungen
auf das Filterergebnis nicht eingesetzt werden;
- Standorte im Außenbereich bei denen das Filtergerät Witterungseinflüssen
ausgesetzt wird – das Filtergerät darf nur in geschlossenen Gebäuden aufgestellt
werden;
- Hebemaschinen, wie z.B. Gabelstapler, Handhubgerät, die für den Transport
des Filtergeräts ungeeignet sind, bei Auswahl ist die max. Traglast zu beachten.
Mit dem MaxiFil sind bei Einhaltung der bestimmungsgemäßen Verwendung keine
vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen möglich, die zu gefährlichen
Situationen mit Personenschäden führen könnten.
KEMPER MaxiFil stationär Betriebsanleitung - DE
Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
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