9.1 Garantie
9.1.1 GARANTIEBEDINGUNGEN
ZF HURTH MARINE gewährleistet das
ZFM Schiffswendegetriebe als frei von
Mängeln in Bezug auf Material und Ver-
arbeitung bei normalem Gebrauch und
Wartung, mit dem Vorbehalt, daß die-
se Gewährleistung ausschließlich gilt,
wenn die Anlage einwandfrei eingebaut
wurde und betrieben wird. Die Ver-
pflichtung von ZF HURTH MARINE im
Rahmen dieser Gewährleistung ist
nach eigenem Ermessen auf den Aus-
tausch oder die Instandsetzung sämt-
licher Teile beschränkt, die von ZF
HURTH MARINE bei deren Untersu-
chung als mangelhaft festgestellt wur-
den, sofern das bzw. die Teile an den
nächsten autorisierten Händler von ZF
HURTH MARINE, Fracht bezahlt, frist-
gerecht zurück-gegeben wurden:
Vierundzwanzig (24) Monate ab dem
Auftragsdatum bzw. sechsunddreißig
(36) Monate ab dem Inbetriebsnahme-
datum an den Motorenhersteller, was
jeweils zuerst eintritt.
Die Verpflichtungen von ZF HURTH
MARINE im Rahmen dieser Gewähr-
leistung gelten mit dem Vorbehalt, daß
der Händler bzw. Motorhersteller, der
das Produkt erworben hat, die
Gewährleistungsmaßnahmen erfüllt
hat aufgeführt sind, der einen Bestand-
teil des Vertrages bildet.
Sämtlich Garantieansprüche sind den
Händlern und Motorenherstellern vor-
zulegen, die das Getriebe verkauft ha-
ben. Diese Gewährleistung gilt nicht für
diejenigen Teile, die ohne vorherige
schriftliche Zustimmung eines autori-
sierten ZF HURTH MARINE Händlers
instandgesetzt oder abgeändert wur-
den.
Diese Gewährleistung gilt nicht, wenn
das Produkt oder eines seiner Be-
standteile oder Bauteile Gegenstand
eines Mißbrauchs, Fahrlässigkeit, Än-
derung oder Unfalls geworden ist bzw.
nicht nach Maßgabe der gedruckten
Anweisungen von ZF HURTH MARI-
NE betrieben wurde bzw. unter Bedin-
gungen betrieben wurde, die als er-
schwerender gelten oder in anderer
Weise diejenigen überschreiten, die in
den Spezifikationen für dieses Produkt
festgelegt wurden bzw. unsachgemäß
eingebaut oder wieder eingebaut oder
Betriebsanleitung ZF 4-1 M / ZF 30 M
unsachgemäß gewartet und betrieben
wurden. Diese Gewährleistung tritt
ausdrücklich an die Stelle sonstiger
ausdrücklicher oder implizierter Ge-
währleistungen einschließlich derjeni-
gen für marktgängige Qualität und
Tauglichkeit für die Benutzung sowie
aller sonstigen Verpflichtungen, u.a.
einschließlich indirekter Folgeschäden.
Und ZF HURTH MARINE übernimmt
keine weiter Verpflichtung im Zusam-
menhang mit dem Verkauf des Getrie-
bes, noch beauftragt ZF HURTH MA-
RINE eine andere Person damit, eine
solche Verpflichtung zu übernehmen.
ZF HURTH MARINE ist unter keinen
Umständen haftbar für irgendwelche
Garantieverletzungen für einen Betrag,
der über dem Einkauf spreis des
Schiffswendegetriebes liegt.
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