• der Aufbau
• die Schraubverbindungen
• Verklebung und Drehmoment der Zentralschraube
• die Versorgungsvoraussetzungen (z.B. Gewichtslimit, Mobilitätsgrad)
• Schmiermittelaustritt
• Beschädigungen am Gelenk und Zusatzteilen (z.B. Doppelfunktionshebel)
• Verschmutzung an Buchsen
• bei Verwendung als Feststellknie die Funktion des Nylonzuges
• AP + ML Spiel
• der Streckanschlag (20)
• Visuelle Kontrolle des proximalen Adapters auf Beschädigungen
• Beschädigungen der beiden Justierscheiben (38) bei Verwendung des Schlaufenadapters (39)
• die Gewindeverbindung bei Verwendung des Adapters mit Aussengewinde (37)
• Bei Verwendung mit IKF-Adapter: Überprüfung auf dessen vollständige Funktion, insbesondere der
eingesetzten Puffer
• Verschmutzung durch Talkum
PFLEGE
Reinigen Sie das Gelenk mit einem weichen Tuch, das mit etwas mildem Waschbenzin getränkt ist. Verwenden Sie
kein aggressiveres Reinigungsmittel, da dieses die Dichtungen und Buchsen beschädigen kann.
Verwenden Sie keine Druckluft zum Reinigen! Druckluft kann vorhandene Verschmutzungen in Dichtungen und
Buchsen bringen, die zu Schäden und vorzeitigem Verschleiss führen.
HAFTUNG
Im Schadensfall gilt: Össur bearbeitet die Reklamation nur mit Kopie des Lieferscheines oder der Rechnung von
Össur mit Angabe von detaillierten Rücksendegründen. Jeder Hersteller kann nur für das Versagen der eigenen
Passteile haftbar gemacht werden. Eine darüber hinausgehende Haftung des Herstellers ist nur dann möglich,
wenn seine Passteile nachweislich ursächlich für den Schaden oder Funktionsausfall von Passteilen anderer
Hersteller gewesen sind.
CE ZEICHEN/KOMPATIBILITÄT
Alle Modularteile sind gemäß EC Direktive 93/42/EEC getestet und mit dem CE Zeichen versehen.
Allgemeine Bestimmungen
Dieses Produkt ist nur zum Gebrauch an einem Patienten bestimmt. Wird es für die Behandlung von mehr als
einen Patienten verwendet, erlischt die Produkthaftung im Sinne des medizinproduktegesetzes. Die Kompatibilität
der Produkte von Össur mit Passteilen anderer ist gewährleistet, wenn folgende Punkte erfüllt sind:
• Die Passteile werden nur gemäß ihrer Zweckbestimmung eingesetzt (jeweilige Gebrauchsanweisung beachten).
• Werden Passteile mit unterschiedlicher max. Gewichtslimitierung verwendet, gilt die max. Belastung des
schwächsten Passteiles.
• Der Einsatz geprüfter Einzelkomponenten mit CE-Zeichen entbindet den Techniker nicht von der Verpflichtung
die Passteilkombination im Rahmen seiner Möglichkeiten auf ihre Zweckmäßigkeit, ordnungsgemäße Montage
und Sicherheit zu überprüfen.
• Ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass eine Passteilkombination nicht der erforderlichen Sicherheit entspricht,
dürfen die Passteile nicht kombiniert werden.
• Der Prothesenbau muss entsprechend den allgemein anerkannten fachlichen Regeln des
orthopädietechnischen Handwerks durchgeführt werden.
• Im Falle einer Änderung der Patientenvoraussetzungen (z. B. Körpergewicht, Mobilität etc.) muss das
Hilfsmittel unverzüglich überprüft werden.
• Wurde das Hilfsmittel einer unverhältnismäßigen starken Belastung (z. B. Sturz) ausgesetzt, muss das
Hilfsmittel unverzüglich von einer Fachwerkstatt auf mögliche Schäden überprüft werden.
• Sicherheitsrelevante Vorschriften für einzelne Passteile (siehe jeweilige Gebrauchsanweisung) müssen
eingehalten werden.
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