Schritt 3: (Abbildung 5c)
Warten Sie bis die vom Desinfektionsmittelhersteller vorgegebene Einwirkzeit abgelaufen ist.
Schritt 4: (Abbildung 5d)
Entnehmen Sie die Silikonhülle aus dem Wasserbad und waschen Sie diese anschließend mit sterilfiltriertem
Trinkwasser ab.
Schritt 5: (Abbildung 5e)
Stellen Sie abschließend die Silikonhülle auf den mitgelieferten Linerständer zum Nachtrocknen über Nacht.
Wichtig: Bei Weitergabe der Silikonhülle muss sichergestellt sein, dass keine multiresistenten Keime auf die
Silikonhülle übertragen wurden. Eine Vernichtung der Silikonhülle ist bei Auftreten von multiresistenten Keimen
auf jeden Fall zwingend notwendig. Bitte stimmen Sie sich in jedem Fall mit dem zuständigen Hygieneberater der
Klinik ab.
ZUSCHNITT DER SILIKONHÜLLE
Beim Zuschnitt der Silikonhülle muss auf eine spannungs- und gratfreie Schnittkante geachtet werden. Verwenden
Sie bitte hierzu die Wellenschnittschere.
GEWÄHRLEISTUNG
Die Gewährleistung für die Össur Liner beträgt 24 Monate.
HAFTUNG
Im Schadensfall gilt: Össur bearbeitet die Reklamation nur mit Kopie des Lieferscheines oder der Rechnung von
Össur mit Angabe von detaillierten Rücksendegründen.
Jeder Hersteller kann nur für das Versagen der eigenen Passteile haftbar gemacht werden. Eine darüber
hinausgehende Haftung des Herstellers ist nur dann möglich, wenn seine Passteile nachweislich ursächlich für
den Schaden oder Funktionsausfall von Passteilen anderer Hersteller gewesen sind.
CE ZEICHEN, KOMPATIBILITÄT
Alle Modularteile sind gemäss EC Direktive 93/42/EEC getestet und mit dem CE Zeichen versehen.
Allgemeine Bestimmungen
Die Kompatibilität der Produkte von Össur mit Passteilen anderer ist gewährleistet, wenn folgende Punkte erfüllt
sind:
• Die Passteile werden nur gemäß ihrer Zweckbestimmung eingesetzt (jeweilige Gebrauchsanweisung beachten).
• Werden Passteile mit unterschiedlicher max. Gewichtslimitierung verwendet, gilt die max. Belastung des
schwächsten Passteiles.
• Der Einsatz geprüfter Einzelkomponenten mit CE-Zeichen entbindet den Techniker nicht von der Verpflichtung
die Passteilkombination im Rahmen seiner Möglichkeiten, auf ihre Zweckmässigkeit, ordnungsgemässe
Montage und Sicherheit zu überprüfen.
• Ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass eine Passteilkombination nicht der erforderlichen Sicherheit entspricht,
dürfen die Passteile nicht kombiniert werden.
• Der Prothesenbau muss entsprechend den allgemein anerkannten fachlichen Regeln des
orthopädietechnischen Handwerks durchgeführt werden.
• Im Falle einer Änderung der Patientenvoraussetzungen (z. B. Körpergewicht, Mobilität etc.) muss das
Hilfsmittel unverzüglich überprüft werden.
• Wurde das Hilfsmittel einer unverhältnismäßigen starken Belastung, z. B. Sturz, ausgesetzt, muss das
Hilfsmittel unverzüglich von einer Fachwerkstatt auf mögliche Schäden überprüft werden.
• Sicherheitsrelevante Vorschriften für einzelne Passteile (siehe jeweilige Gebrauchsanweisung) müssen
eingehalten werden.
Kombination unterschiedlicher Passteile
• Es gelten die oben genannten allgemeinen Bestimmungen und zusätzlich:
• nur Passteile einsetzen, die den Anforderungen der ISO 10328 entsprechen
• nur Passteile einsetzen, die den Anforderungen des MPG entsprechen
14