1. Qualifikation des Bedieners
Personen, welche keine Erfahrungen im Umgang mit
Spanneinrichtungen aufweisen, sind durch unsachge-
mäßes Verhalten, vor allem während der Einrichtearbei-
ten durch die auftretenden Spannbewegungen und
-kräfte, besonderen Verletzungsgefahren ausgesetzt.
Daher dürfen Spannvorrichtungen nur von Personen
benutzt, eingerichtet oder instandgesetzt werden, welche
hierzu besonders ausgebildet oder geschult sind bzw.
über langjährige einschlägige Erfahrungen verfügen.
2. Verletzungsgefahren
Aus technischen Gründen kann diese Baugruppe teil-
weise aus scharfkantigen Einzelteilen bestehen. Um Ver-
letzungsgefahren vorzubeugen ist bei daran vorzuneh-
menden Tätigkeiten mit besonderer Vorsicht vorzugehen!
2.1 Ansteuerung
Um ein unbeabsichtigtes Umschalten des Betäti-
gungsdrucks von der Spann-- auf die Löseleitung zu
verhindern, müssen in der hydraulischen Steuerung
ausschließlich rastende Ventile verwendet werden.
2.2 Eingebaute Energiespeicher
Bewegliche Teile, die mit Druck-, Zug-, sonstigen
Federn oder mit anderen elastischen Elementen
vorge-spannt sind, stellen durch die darin gespei-
cherte Energie ein Gefahrenpotential dar. Dessen
Unterschätzung kann zu schweren Verletzungen
durch unkontrollierbare, geschoßartig umherfliegende
Einzelteile führen. Bevor weitere Arbeiten durchge-
führt werden können, ist diese gespeicherte Energie
abzubauen. Spanneinrichtungen, die zerlegt werden
sollen, sind deshalb mit Hilfe der zugehörigen Zu-
sammenstellungszeichnungen auf derartige Gefah-
renquellen hin zu untersuchen. Sollte das "Entschär-
fen" dieser gespeicherten Energie nicht gefahrlos
möglich sein, ist die Demontage von autorisierten
Mitarbeitern der Fa. Röhm durchzuführen.
2.3 Überschreitung der zulässigen Drehzahl
Diese Vorrichtung ist für umlaufenden Einsatz vorgese-
hen. Fliehkräfte -- hervorgerufen durch überhöhte Dreh-
zahlen bzw. Umfangsgeschwindigkeiten -- können be-
wirken, daß sich Einzelteile lösen und dadurch zur po-
tentiellen Gefahrenquelle für in der Nähe befindliche
Personen oder Gegenstände werden. Dies gilt ebenfalls
für Rotationsdichtungen, deren Verschleiß zu einem
Druckverlust in den Zylinderkammern führen. Der Be-
trieb mit höheren als den für diese Vorrichtung vorgese-
henen Drehzahlen ist aus o.g. Gründen nicht zulässig.
Die max. Drehzahl und Betätigungskraft/-druck sind
auf dem Körper eingraviert und dürfen nicht über-
schritten werden. Das heißt, die Höchstdrehzahl der
vorgesehenen Maschine darf nicht höher als die des
Zylinders/Ölverteilers sein und ist daher ggf. zu be-
grenzen.
Selbst eine einmalige Überschreitung von zulässigen
Werten kann zu Schäden führen und eine verdeckte
Gefahrenquelle darstellen, auch wenn diese zu-
nächst nicht erkennbar ist. In diesem Fall ist unver-
züglich der Hersteller zu informieren, damit dieser
eine Überprüfung der Funktions- und Betriebssicher-
heit durchführen kann. Nur so kann der weitere si-
chere Betrieb der Spanneinrichtung gewährleistet
werden.
2.4 Schmierung
Ein Trockenlauf des Verteilers ist nicht zulässig.
Wird der Spannzylinder/Ölverteiler in Rotation ver-
setzt, ist sicherzustellen, dass zumindest ein geringer
Mediumdruck (min. 5 bar Hydrauliköl bzw. min. 1 bar
geölte Druckluft) an den Anschlüssen ansteht.
Ansonsten ist mit Fresserscheinungen in den Vertei-
lerspalten oder Lagern zu rechnen als auch mit
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Gefahrenhinweise
erhöhtem Verschleiß der Dichtungen. Dies kann zum
Versagen der Verdrehsicherung führen. Die Folge
wäre ein möglicher Abriss der unter Druck stehenden
Verbindungsleitungen.
Die verwendete Druckluft muss gereinigt und mit ei-
ner Wartungseinheit ca. alle 10 min. mit einem Trop-
fen Spindelöl (z. B. TELLUS C10) angereichert sein.
2.5 Filterung des zugeführten Mediums
Hydraulik
Gegen Fremdkörper im Medium (z.B. Hydrauliköl) ist ein
Druckfilter einzusetzen. Empfohlen wird der Einbau am
Hydraulikaggregat zwischen Pumpe und Steuerventil.
Die Filterfeinheit muß 0,01 mm absolut betragen.
Die Folgen mangelhafter Filterung entsprechen den
unter 2.4 (Schmierung) dargestellten Ausführungen.
2.6 Verdrehsicherung am Verteilergehäuse
Das Verteilergehäuse muß grundsätzlich gegen Mit-
drehen gesichert werden. Für diese Verdrehsicherung
wird je nach Verteiler folgender Anbau empfohlen:
a) Hydraulikverteiler
mit Leckölanschluß und mit Verdrehsicherungs-
bolzen: am Verdrehsicherungsbolzen
mit Leckölanschluß, aber ohne Verdrehsiche-
rungsbolzen: am Leckölstutzen;
kein Leckölanschluß, aber mit Verdrehsiche-
rungsbolzen: am Verdrehsicherungsbolzen;
kein Leckölanschluß und kein Verdrehsicherungs-
bolzen: an einer der Anschlußleitungen.
b) DEUBLIN-Drehverteiler
In der Regel werden die Gehäuse der DEUBLIN-
Drehverteiler ab Werk ohne gesonderte Verdrehsi-
cherung geliefert und nur über die Anschlußleitun-
gen gegen Verdrehen gesichert. Allerdings ist im-
mer die jeweilige, beiliegende Betriebsanleitung
der Fa. DEUBLIN verbindlich!
c) Hinweis:
In der Praxis hat sich ein gabelartiger Halter als
besonders geeignet erwiesen, der das zur Ver-
drehsicherung vorgesehene Element beidseitig mit
geringem Spiel umfaßt und dabei gleichzeitig ei-
nen axialen Schlitz aufweist, um Dehnungen und
Toleranzen auszugleichen. Dieser Halter wird in
der Regel am Spindelgehäuse befestigt.
2.7 Anschlußleitungen
Auf Verteilergehäuse/-welle sollen keine zusätzlichen
äußeren Kräfte, ausgenommen des Eigengewichts,
wirken. Ansonsten droht ein vorzeitiger Verschleiß in
den Lagern und im Verteilerspalt, entsprechend gelten
die unter 2.4 (Schmierung) dargestellten Folgen.
Alle Anschlußleitungen müssen deshalb biegsam sein
und sind daher als Schlauchverbindungen zu fertigen.
2.8 Befestigung und Austausch von Schrauben
Werden Schrauben ausgetauscht oder gelöst, kann
mangelhafter Ersatz oder Befestigung zu Gefährdun-
gen für Personen und Gegenständen führen. Deshalb
muß bei allen Befestigungsschrauben, wenn nicht
ausdrücklich anderweitig angegeben, grundsätzlich
das vom Hersteller der Schraube, empfohlene und der
Schraubengüte entsprechende Anzugsdrehmoment
angewendet werden.
Es gilt für die gängigen Größen M5 -- M24 der Güten
8.8, 10.9 und 12.9 nachfolgende Anzugsdrehmomen-
tentabelle.
Bei Ersatz der Originalschrauben ist im Zweifelsfall die
Schraubengüte 12.9 zu verwenden. Bei Befestigungs-
schrauben für Zylinderdeckel und vergleichbare Ele-
mente ist grundsätzlich die Güte 12.9 einzusetzen.