Sicherheitshinweise und Richtlinien für den Einsatz von handbetätigten Spannfuttern
Sollen neue Spannsätze auf der Maschine in Betrieb genom-
men werden, so ist zuvor die Zulässigkeit zu prüfen. Hierun-
ter fallen auch vom Anwender selbst gefertigte Spannsätze
bzw. Spannsatzteile. Einfluss auf die Zulässigkeit haben die
Widerstandsklasse der Schutzeinrichtung, die Massen der
evtl. wegschleudernden Teile (ermittelt durch berechnen
oder wiegen), der max. mögliche Futterdurchmesser
(messen), sowie die max. erreichbare Drehzahl der Ma-
schine. Um die mögliche Aufprallenergie auf die zulässige
Größe zu reduzieren, müssen die zulässigen Massen und
Drehzahlen ermittelt (z.B. beim Maschinenhersteller nachge-
fragt) und ggf. die max. Drehzahl der Maschine begrenzt
werden. Grundsätzlich jedoch sind die Spannsatzteile
(z.B. Aufsatzbacken, Werkstückauflagen, Planspannpratzen
usw.) so leichtgewichtig wie möglich zu konstruieren.
4. Spannen anderer/weiterer Werkstücke
Sind für diese Spanneinrichtung spezielle Spannsätze
(Backen, Spanneinsätze, Anlagen, Ausrichtelemente,
Lagefixierungen, Spitzen usw.) vorgesehen , so dürfen
mit diesen ausschließlich diejenigen Werkstücke in der
Weise gespannt werden, für welche die Spannsätze ausge-
legt wurden.Wird dies nicht beachtet, so können durch
ungenügend Spannkräfte oder ungünstige Spannstellenpla-
zierungen Sach- und Personenschäden verursacht werden.
Sollen deshalb weitere bzw. ähnliche Werkstücke mit dem
gleichen Spannsatz gespannt werden, so ist dazu die
schriftliche Genehmigung des Herstellers erforderlich.
7. Spannbereiche
Der max. Spann- bzw. Versetzungsbereich bei versetzbaren
Grund- oder Aufsatzbacken darf nicht überschritten werden,
da sonst kein ausreichender Eingriff zwischen der Spannbacke
und dem kraftübertragenden Bauteil sicher gewährleistet
werden kann.
8. Spannkraftkontrolle
1. Spannkraftkontrolle (allgemein)
Gemäß der Richtlinie EN 1550 § 6.2 Nr. d) müssen
statische Spannkraftmeßvorrichtungen verwendet werden,
um den Wartungszustand in regelmäßigen Zeitabständen
gemäß den Wartungsanleitungen zu überprüfen. Danach
muß nach ca. 40 Betriebsstunden - unabhängig von der
Spannfrequenz - eine Spannkraftkontrolle erfolgen.
Falls erforderlich, sind dazu spezielle Spannkraftmessbak-
ken oder -vorrichtungen ** (Druckmessdosen)
zu verwenden.
** Empfohlenes Spannkraft-Messsystem EDS
EDS 50 kpl.
EDS 100 kpl.
EDS 50/100 kpl.
9. Festigkeit des zu spannenden Werkstücks
Um ein sicheres Spannen des Werkstücks bei den
auftretenden Bearbeitungskräften zu gewährleisten,
muss der eingespannte Werkstoff eine der Spannkraft ange-
messene Festigkeit haben und darf nur geringfügig
kompressibel sein.
Nichtmetalle wie z.B. Kunststoffe, Gummi usw. dürfen nur
mit schriftlicher Genehmigung durch den Hersteller gespannt
und bearbeitet werden!
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Id.-Nr.
161425
Id.-Nr.
161426
Id.-Nr.
161427
10. Montage- und Einrichtarbeiten
Durch Spannbewegungen, evtl. Richtbewegungen usw. werden
kurze Wege unter z. T. großen Kräften in kurzen Zeiten durch-
fahren. Grundsätzlich muss deshalb bei Montage- und Einrich-
tearbeiten die zur Futterbetätigung vorgesehene Antriebsein-
richtung ausdrücklich ausgeschaltet werden. Sollte allerdings im
Einrichtebetrieb auf die Spannbewegung nicht verzichtet werden
können, so muss bei Spannwegen größer als 4 mm
-- eine fest- oder vorübergehend angebaute Werkstückhaltevor-
richtung an der Vorrichtung montiert sein,
oder
-- eine unabhängig betätigte eingebaute Haltevorrichtung
(z.B. Zentrierbacken bei Zentrier- und Planspannfuttern)
vorhanden sein,
oder
-- eine Werkstück-Beladehilfe (z.B. Ladestock)
vorgesehen werden,
oder
-- die Einrichtearbeiten müssen im hydraulischen, pneumati-
schen bzw. elektrischen Tipp-Betrieb (entsprechende Steue-
rung muss möglich sein!) durchgeführt werden.
.
Die Art dieser Einrichtehilfsvorrichtung hängt grundsätzlich von
der verwendeten Bearbeitungsmaschine ab und ist gegebenen-
falls gesondert zu beschaffen!
Der Maschinenbetreiber hat dafür zu sorgen, dass während des
gesamten Spannvorgangs jegliche Gefährdung von Personen
durch die Spannmittelbewegungen ausgeschlossen ist. Zu
diesem Zweck sind entweder 2-Hand-Betätigungen zur
Spanneinleitung oder - noch besser - entsprechende Schutzvor-
richtungen vorzusehen.
11. Befestigung und Austausch von Schrauben
Werden Schrauben ausgetauscht oder gelöst, kann mangelhaf-
ter Ersatz oder Befestigung zu Gefährdungen für Personen und
Gegenständen führen. Deshalb muss bei allen Befestigungs-
schrauben, wenn nicht ausdrücklich anderweitig angegeben,
grundsätzlich das vom Hersteller der Schraube empfohlene und
der Schraubengüte entsprechende Anzugsdrehmoment
angewendet werden.
Es gilt für die gängigen Größen M5 - M24 der Güten 8.8, 10.9
und 12.9 folgende Anzugsdrehmomententabelle:
Anschraubmomente in Nm:
Güte M5 M6
M8
M10 M12 M14 M16 M18 M20 M22 M24
8.8
5,9 10,1 24,6
48
84
10.9
8,6 14,9 36,1
71
123
12.9
10 17,4 42,2
83
144
133
206
295
415
567
714
195
302
421
592
807 1017 Nm
229
354
492
692
945 1190 Nm
Nm