Zu vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen gehören:
• Einsatz von nicht ausreichend unterwiesenem und qualifiziertem Fachpersonal
• Einsatz des Ofens in explosionsgefährdeter Umgebung oder in Räumen mit aggressiver Atmosphäre
• Einsatz von Stoffen, die eine explosionsgefährliche Atmosphäre erzeugen können
• Einsatz von gesundheitsgefährdenden Stoffen, die in gefährlichen Konzentrationen freigesetzt werden
• Verwendung nicht freigegebener Ersatz- und Verschleißteile
• Verwendung nicht freigegebener Verbrauchs-, Reinigungs- und sonstiger Mittel
• Überschreitung der maximal ausgelegten Gewichte, Stückzahlen und Geschwindigkeiten
• Überschreitung der maximalen Temperaturen
• Verwendung von nicht geeignetem Brenngut (Material, Gewicht und Volumen)
• Der Aufstellort entspricht nicht den Vorgaben (Raumbelüftung)
• Ofentür nicht oder nur unvollständig geschlossenen
• Schließen der Ofentür wird durch überstehendes/herausragendes Brenngut behindert
• Schließen der Ofentür wird durch den nicht vollständig eingefahren Ofenboden behindert
• Durch einen nicht vollständig eingefahren Ofenboden werden Schäden an der Ofentür verursacht
• Falsch gestapeltes Brenngut verursacht Schäden durch Umfallen, beim Ein- und Ausfahren des Ofenbodens
• Nichteinhaltung der empfohlenen Wartungsintervalle bzw. unsachgemäße Durchführung der Wartung
• Notwendige Reparaturen oder Instandhaltungen werden nicht durchgeführt
• Notwendige Reinigungsarbeiten werden nicht durchgeführt
• Verschleißteile (z. B. Schaltschütze) werden trotz Herstellerempfehlung nicht ausgewechselt
5.
Anlieferung
5.1.
Lieferung prüfen
⇒
Die Ware muss sofort nach Lieferung auf sichtbare Schäden an der Verpackung oder am Ofen selbst überprüft
werden.
⇒
Sollten Sie Schäden an der Verpackung feststellen, packen Sie die Lieferung komplett aus und überprüfen Sie
die Ware erneut auf Schäden im Detail.
⇒
Festgestellte Schäden sind auf dem Lieferschein zu vermerken und dem Spediteur zu melden.
⇒
Der Speditionsfahrer muss die dokumentierten Schäden auf dem Lieferschein gegenzeichnen.
⇒
Später eingereichte Beschwerden durch nicht festgestellte Transportschäden können nicht berücksichtigt
werden.
5.2.
Transport
GEFAHR
Von schwersten Personen- und Sachschäden durch:
• unsachgemäßen Transport,
• dem Verlust der Standfestigkeit oder Abstellen des Ofens auf nicht
• einem schlecht vorbereiteten Aufstellort des Ofens.
⇒
⇒
⇒
Der Ofen darf zur Verbringung nur an den Versteifungsstreben des unteren Ofengehäuses angehoben werden. Der
Vorgang sollte mittels Gabelstapler oder Hubstapler erfolgen.
Hinweis:
Benutzen Sie Ladungssicherungen zur Verbringung des Ofens!
Achtung:
Der Schwerpunkt des Ofens liegt außermittig, versetzt hin zur Ofentür.
ausreichend tragfähigen Flächen oder
Heben Sie beim Transport den Ofen nur an den dafür vorgesehenen Punkten an.
Benutzen Sie geeignete Flurförderfahrzeuge oder Hebezeuge.
Achten Sie beim Anheben auf den Schwerpunkt des Ofens.
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