Sicherheit
2.2.1
Eigenmächtiger Umbau und Ersatzteilherstellung
VORSICHT!
Eigenmächtige Umbauten oder Veränderungen sind nur nach Absprache und
mit Genehmigung des Herstellers zulässig.
Originalersatzteile und vom Hersteller autorisiertes Zubehör dienen der
Sicherheit.
Die Verwendung anderer Teile schließt die Haftung für die daraus
entstehenden Folgen aus.
2.3
Lebensdauer
Die Lebensdauer beträgt in Abhängigkeit zu den ordnungsgemäß durchgeführten
Wartungen (Sicht-, Funktionsprüfung, Austausch von Verschleißteilen, etc.) ca. 2 Jahre.
Anschließend ist eine Revision, in einigen Fällen auch eine anschließende
Generalüberholung notwendig.
2.4
Sicherheitsmaßnahmen durch den Betreiber
Es wird darauf hingewiesen, dass der Betreiber sein Bedien- und Wartungspersonal
bezüglich der Einhaltung aller notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu schulen,
einzuweisen und zu überwachen hat.
Die Häufigkeit von Inspektionen und Kontrollmaßnahmen muss eingehalten und
dokumentiert werden!
2.5
Personalanforderungen
Qualifikationen
GEFAHR!
Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation des Personals!
Wenn unqualifiziertes Personal Arbeiten durchführt oder sich im
Gefahrenbereich aufhält, entstehen Gefahren, die schwere Verletzungen und
erhebliche Sachschäden verursachen können.
– Alle Tätigkeiten nur durch dafür qualifiziertes Personal durchführen lassen.
– Unqualifiziertes Personal von Gefahrenbereichen fernhalten.
HINWEIS!
Als Personal sind nur Personen zugelassen, von denen zu erwarten ist, dass
sie ihre Arbeit zuverlässig ausführen. Personen, deren Reaktionsfähigkeit
beeinflusst ist, z.B. durch Drogen, Alkohol oder Medikamente, sind nicht
zugelassen. Bei der Personalauswahl sind die am Einsatzort geltenden alters-
und berufsspezifischen Vorschriften zu beachten.
Rev. 04-06.2018
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