Kapitel 5:
Hinweise
5.1. Gebrauchshinweise
Diese Anleitung gilt nicht anstelle der geltenden Vorschriften, die in jedem Fall einzuhalten sind.
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Die für die Böden und das Gerüst zulässigen Traglasten müssen beachtet werden.
•
Die horizontalen Kräfte dürfen nicht höher als 30 kg (bzw. 30 daN) sein.
•
Maximale Windstärke mit Stabilisatoren = 45 km/h.
Arbeitsbereich:
•
Nicht in der Nähe von spannungsführenden freiliegenden Leitern arbeiten.
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In öffentlich zugänglichen Bereichen das Gerät unzugänglich machen.
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Der Zugang zum Gerüst muss versperrt werden, solange es unbeaufsichtigt gelassen wird.
•
Den Arbeitsbereich abgrenzen, wenn Maschinen oder Fahrzeuge daran vorbeifahren.
•
Vor jeglicher Beförderung sicherstellen, dass sich im betreffenden Bereich keine
Höhenhindernisse befinden.
•
Auf unbefestigtem Grund ist eine Rollbahn einzurichten.
Es ist untersagt:
•
Eine automatische oder manuelle Hebevorrichtung an der Außenseite des Fahrgerüsts
anzubringen;
•
Die Gesamtheit oder einen Teil des Fahrgerüsts mit einer Plane abzudecken;
•
Das Fahrgerüst über die zulässige Höhe hinaus auszufahren;
•
Teile einzusetzen, die nicht mitgeliefert und in der Nomenklatur beschrieben sind;
•
Das Gerüst ohne Stabilisatoren einzusetzen (nach den vom Hersteller bereitgestellten
Anleitungen);
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Ein Fahrgerüst zu verwenden, wenn es nicht lotrecht steht (Toleranz: 1 %);
•
Ein Fahrgerüst zu verwenden, das nicht nach den Vorgaben in dieser Anleitung aufgebaut wurde;
•
Zwischen dem Fahrgerüst und einem Gebäude oder zwischen zwei Fahrgerüsten einen
Brückensteg anzulegen;
•
Auf den/dem Boden zu springen;
•
Von außen auf die Arbeitsbühne zu steigen;
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Holzbretter als Boden zu verwenden;
•
Eine Leiter am Fahrgerüst anzulehnen;
•
Das Produkt festzuzurren; Bei Windgeschwindigkeiten > 45 km/h muss das Produkt abmontiert
werden.
•
Das Gerüst als Umzäunung zu nutzen.
5.2. Beförderungshinweise
•
Die Fahrgerüste dürfen nur manuell von zwei Personen und auf befestigtem, ebenem Grund frei
von Hindernissen am Grund oder in der Höhe befördert werden. Das Gerüst muss geschoben
werden, nicht gezogen.
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Beim Schieben die normale Schrittgeschwindigkeit eines Menschen nicht überschreiten.
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Das Fahrgerüst darf nur auf einem Untergrund mit maximal 1 % Gefälle verschoben werden.
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Maximale Höhe zum Verschieben: 6000 mm (Gesamtkonstruktion).
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Das montierte Fahrgerüst keinesfalls mit einem Kraftfahrzeug abschleppen.
•
Bei Windgeschwindigkeiten über 35 km/h darf das Fahrgerüst nicht bewegt werden.
•
Beim Verschieben müssen die Stabilisatoren am Fahrgerüst montiert bleiben.
(Dabei ist das Spiel zwischen Stützfuß und Grund auf ein Minimum zu reduzieren.)
•
Der Grund, auf dem das Fahrgerüst befördert wird, muss der
Lastverteilung standhalten können.
•
Auf unbefestigtem Grund ist eine Rollbahn einzurichten.
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Es ist untersagt, das Fahrgerüst zu verschieben, solange sich
Personen oder Material darauf befinden.
•
Das Fahrgerüst nicht mit dem Kran oder einer Rollbrücke anheben.
106-A000035566 - ind.D - 11/2021
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