Kapitel 7: Inspektion, Instandhaltung Und Wartung - TUBESCA-COMABI NEOLIUM BOX 200 Instrucciones De Montaje Y De Uso

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  • MEXICANO, página 118
Kapitel 7:
Inspektion, Instandhaltung und Wartung
INSPEKTION:
Vor jeder Montage sind insbesondere folgende Teile zu prüfen:
- Die Bremsen der Rollen und die Laufflächen
- Die Sicherheitsvorrichtungen (Klappsplinte, Muffen usw.)
- Die Haken der Arbeitsbühnen und ihre Befestigungen
- Die Platten der Arbeitsböden
- Die Befestigungsschellen der Stabilisatoren
- Die Schweißverbindungen der Leitersprossen.
Teile, die durch:
- Eine dauerhafte Verformung
- Bohrungen
- Einkerbungen (z. B. durch Schleifarbeiten)
- Starke Korrosion
- Sollbruchstellen von Schweißverbindungen
... beansprucht sind, müssen ausgesondert werden.
Im Zweifelsfall ist das Teil zu ersetzen.
Kontrollbogen zum Downloaden unter:
https://www.tubesca-comabi.com/fr/centre-de-documentation
Die gesetzlich vorgeschriebenen Inspektionen (gemäß frz. Erlass vom 21. Dezember 2004) sind
folgendermaßen unterteilt:
Inspektion vor der Inbetriebnahme am jeweiligen Einsatzort:
- Vor dem ersten Gebrauch,
- Im Falle einer Demontage mit nachfolgender Neumontage des Fahrgerüsts,
- Infolge veränderter Betriebs-, Wetter- oder Umweltbedingungen, die den sicheren Betrieb des
Fahrgerüstes beeinträchtigen können,
- Nach einer Betriebsunterbrechung von mindestens einem Monat.
Die Inspektion umfasst eine Eignungsprüfung, eine Montage- und Installationsprüfung sowie eine
Zustandsprüfung. Zur Rückverfolgbarkeit wird diese Inspektion im Sicherheitsregister des Betriebs
festgehalten.
Tägliche Inspektion:
- Die tägliche Inspektion umfasst eine Kontrolle des Erhaltungszustands.
Vierteljährliche Inspektion:
- Da der Umfang dieser Inspektion im Falle eines Fahrgerüsts mit der täglichen Inspektion vergleichbar ist,
wird die mindestens alle 3 Monate durchgeführte Inspektion im Sicherheitsregister des Betriebs formalisiert.
Anmerkung: Diese Kontrollen dürfen nur von Personal mit einem von der Betriebsleitung ausgestellten
Befähigungsnachweis mit dem Vermerk „Prüfer und Benutzer" durchgeführt werden.
Für nähere Informationen und Ausführungen zu den Inspektionsprotokollen, siehe RECO R.457, Anhang 3,
3bis, 4, 5 und 6.
106-A000035566 - ind.D - 11/2021
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