Betriebsanleitung
2.3. Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
Lebensgefahr durch Explosion
Durch Verwendung der Lackierpistole in explosionsgefährdeten Berei-
chen der Ex-Zone 0 kann es zur Explosion kommen.
→ Die Lackierpistole niemals in explosionsgefährdete Bereiche der Ex-
Zone 0 bringen.
Die Lackierpistole ist zur Verwendung / Aufbewahrung in explosionsge-
fährdeten Bereichen der Ex-Zone 1 und 2 zugelassen. Die Produktkenn-
zeichnung ist zu beachten.
2.4. Sicherheitshinweise
Technischer Zustand
■ Lackierpistole niemals bei Beschädigung oder fehlenden Teilen in
Betrieb nehmen.
■ Lackierpistole bei Beschädigung sofort außer Betrieb nehmen, von der
Druckluft- und Materialversorgung trennen und vollständig drucklos
machen.
■ Lackierpistole niemals eigenmächtig umbauen oder technisch verän-
dern.
■ Lackierpistole mit allen angeschlossenen Komponenten vor jedem
Gebrauch auf Beschädigungen und festen Sitz überprüfen und gegebe-
nenfalls instand setzen.
Beschichtungsstoffe
■ Die Verarbeitung von säure- oder laugenhaltigen Beschichtungsstoffen
ist verboten.
■ Die Verarbeitung von Lösemittel mit Halogenkohlenwasserstoffen,
Benzin, Kerosin, Herbiziden, Pestiziden und radioaktiven Substanzen
ist verboten. Halogenierte Lösemittel können zu explosiven und ätzen-
den chemischen Verbindungen führen.
■ Die Verarbeitung von aggressiven Stoffen, die große, scharfkantige und
schmirgelnde Pigmente enthalten, ist verboten.
■ Ausschließlich die zum Arbeitsfortschritt notwendige Menge an Löse-
mittel, Farbe, Lack oder anderer gefährlicher Beschichtungsstoffe in die
Arbeitsumgebung der Lackierpistole bringen. Diese sind nach Arbeits-
ende in bestimmungsgemäße Lagerräume zu bringen.
SATAjet K 1800 spray mix
Warnung! Explosionsgefahr!
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