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Umweltschutz Und Entsorgung; Reach (Registrierung, Bewertung, Zulassung Und Beschränkung Chemischer Stoffe); Späne Und Getriebefett; Elektrowerkzeuge Und Zubehör - Orbitalum RPG 3.0 Traducción Del Manual De Instrucciones Original

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  • MEXICANO, página 139
DeUTScH
Betreiberinformationen und Sicherheits hinweise
2.3

Umweltschutz und entsorgung

2.3.1
ReAch (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer
Stoffe)
Die Verordnung (EG) 1907/2006 des europäischen Parlaments und des Rates über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und
Beschränkung chemischer Stoffe (REACh) regelt das Herstellen, das Inverkehrbringen und die Verwendung chemischer Stoffe und
daraus hergestellter Gemische.
Im Sinne der REACh-Verordnung handelt es sich bei unseren Produkten um Erzeugnisse. Entsprechend Artikel 33 der REACh-
Verordnung müssen Lieferanten von Erzeugnissen ihre Abnehmer darüber informieren, wenn das gelieferte Erzeugnis einen
Stoff der REACh-Kandidatenliste (SVHC-Liste) in Gehalten größer als 0,1 Massenprozent enthält. Am 27.06.2018 wurde Blei
(CAS: 7439-92-1 / EINECS: 231-100-4) in die Kandidatenliste SVHC aufgenommen. Diese Aufnahme löst eine diesbezügliche
Informationspflicht in der Lieferkette aus.
Wir informieren Sie hiermit darüber, dass einzelne Teilkomponenten unserer Erzeugnisse Blei in Gehalten größer als 0,1 %
Masseprozent als Legierungsbestandteil in Stahl, Aluminium und Kupferlegierung sowie in Loten und Kondensatoren von
elektronischen Bauteilen enthalten. Die Bleianteile liegen innerhalb der festgelegten Ausnahmen der RoHS-Richtlinie.
Da Blei als Legierungsbestandteil fest gebunden ist und somit bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine Exposition zu
erwarten ist, sind keine zusätzlichen Angaben zur sicheren Verwendung notwendig.
2.3.2
Späne und Getriebefett
Späne und gewechseltes Getriebefett vorschriftgemäß entsorgen.
2.3.3
elektrowerkzeuge und Zubehör
Ausgediente Elektrowerkzeuge und Zubehör enthalten große Mengen wertvoller Roh- und Kunststoffe, die
einem Recyclingprozess zugeführt werden können, deshalb:
• Elektro(nik)-Geräte, die mit dem nebenstehenden Symbol gekennzeichnet sind, dürfen gemäß
EU-Richtlinie nicht mit dem Siedlungsabfall (Hausmüll) entsorgt werden.
• Durch die aktive Nutzung der angebotenen Rückgabe- und Sammelsysteme leisten Sie
Ihren Beitrag zur Wiederverwendung und zur Verwertung von Elektro(nik)-Altgeräten.
• Elektro(nik)-Altgeräte enthalten Bestandteile, die gemäß EU-Richtlinie selektiv zu behandeln sind.
Getrennte Sammlung und selektive Behandlung sind die Basis zur umweltgerechten Entsorgung und
den Schutz der menschlichen Gesundheit.
• Geräte und Maschinen von uns, welche Sie nach dem 13. August 2005 er worben haben, werden wir
nach einer für uns kostenfreien Anlieferung fachgerecht entsorgen.
• Bei Altgeräten, die aufgrund einer Verunreinigung während des Gebrauchs ein Risiko für die menschliche
Gesundheit oder Sicherheit darstellen, kann die Rücknahme abgelehnt werden.
• Für die Entsorgung von Altgeräten, die vor dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden, ist der
Benutzer verantwortlich. Bitte wenden Sie sich hierfür an einen Entsorgungsfachbetrieb in ihrer Nähe.
• Wichtig für Deutschland: unsere Geräte und Maschinen dürfen nicht über kommunale Entsor-
gungsstellen entsorgt werden, da Sie nur im gewerblichen Bereich zum Einsatz kommen.
2.3.4
Rückgabe von Akkus und Batterien
8
ORBITALUM TOOLS GmbH D-78224 Singen www.orbitalum.com
RPG 3.0, RPG 4.5 (S), RPG 8.6
(nach RL 2012/19/EU)
[REV. 20210302] OC_RPG_L_BA_790038761_01__INH-01_DE

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