DEUTSCH
6.0.7 RUHEPERIODEN
Am Ende der Saison oder wenn eine lange Ruhezeit vorgesehen
ist, wird folgendes empfohlen:
- Das Gerät und insbesondere die Chemikalienbehälter
gründlich mit viel Wasser reinigen und dann trocknen.
- Die beschädigten oder verschlissenen Teile genau
kontrollieren und eventuell auswechseln.
- Alle Schrauben und Bolzen-schrauben gut festziehen.
- Alle Antriebsketten schmieren und alle nicht lackierten
Maschinenteile mit Schmiermittel einstreichen.
- Die Maschine mit einer Plane abdecken.
- Die Maschine dann standfest in einem geschützten trockenen
Raum lagern und Unbefugten den Zugang untersagen.
Die sorgfältige Ausführung dieser Eingriffe erfolgt einzig zum
Vorteil des Anwenders, da er seine Maschine bei der
Wiederaufnahme der Arbeit in einwandfreiem Zustand vorfinden
wird.
6.1 RATSCHLÄGE BEI STÖRUNGEN
6.1.1 VERSTOPFUNG DER ROHRE
- Die Pflugmesser sind mit feuchter Erde verstopf.
- Die Verteilerrohre sind auf irgendeiner Stelle gebogen.
- Fremdkörper befinden sich im Säapparat oder am
Pflugmesser.
- Die U./Min. 540 oder 1000 der Zapfwelle einhalten
(Ölhydraulische Anlage des Gebläses, unabhängig vom
Schlepper).
- Den Druck des Kreislaufes kontrollieren von öle ich.
6.1.2 DIE DÜNGERMENGE IN KG/HA. ENTSPRICHT NICHT DEN
WERTEN DER ABDREHPROBE
Die Ursachen für die übermäßig zerstreute Düngermenge
können folgende sein:
- die Dichtlippen haften wegen Abnutzung oder wegen der
Wirkung von Mäusen nicht mehr an.
- während der Abdrehprobe wurde das Treibrad zu schnell
gedreht.
Die Ursachen, für eine ungenügend zerstreute Düngermenge
können folgende sein:
- Der Zugang zum Dosierapparat ist durch Fremdkörpder
verstopft.
- Bei der Abdrehprobe wurde das Leergewicht des
Sammelbehälters nicht berücksichtigt und abgezogen.
Die durch Gleiten bedingte Diffenrenzen oder Überverteilung am
Beginn der Felder sind in der Größenordnung von 2-4%. Größere
Abweichungen sind ausschließlich auf Fehler bei der
Abdrehprobe, auf ein falsches Übersetzungsverhältnis oder
ähnliche Ursachen zurückzuführen.
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GEBRAUCH UND WARTUNG
7.0 ZERLEGEN
MASCHINE
Für das Zerlegen und Entsorgen der Maschine hat der Kunde zu
sorgen.
Vor dem Verschrotten der Maschine ist der Zustand der Maschine
genau zu überprüfen und sicherzustellen, dass keine Gerüstteile
vorhanden sind, die beim Zerlegen auseinanderbrechen oder
nachgeben könnten.
Der Kunde hat die im jeweiligen Anwendungsland der Maschine
geltenden Umweltschutzgesetze zu beachten.
Die Maschine darf nur von Fachmännern in ihre Einzelteile
zerlegt werden. Dieses Fachpersonal muss über die
erforderlichen individuellen Schutzmittel (Sicherheitsschuhe
und Schutzhandschuhe), Werkzeuge und Hilfsgeräte verfügen.
Alle für das Verschrotten erforderlichen Aus- und
Abbauarbeiten müssen bei stillstehender und vom Schlepper
abgekoppelter Maschine vorgenommen werden.
Vor dem Zerlegen der Maschine sind alle eine Gefahr
darstellenden Teile unschädlich zu machen, d.h.:
- das Gerüst durch Fachunternehmen verschrotten lassen,
- eventuelle elektrische Geräte gemäß den geltenden Gesetzen
entsorgen,
- Öl und Fett getrennt sammeln und von zugelassenen
Unternehmen gemäß den im Anwendungsland der Maschine
geltenden Vorschriften entsorgen lassen.
Beim Verschrotten der Maschine ist das CE-Zeichen zusammen
mit dem vorliegenden Handbuch zu vernichten.
Der Hersteller weist darauf hin, daß er seinen Kunden jederzeit
für Anfragen und Informationen bezüglich Kundendienst und
Ersatzteilen zur Verfügung steht.
g
UND ENTSORGEN DER
ACHTUNG
ACHTUNG
cod. G19502540