Sicherheit
n
die Materialentsorgung (Außerbetriebnahme, Abfallgesetz);
n
die Reinigung (Reinigungsmittel und Entsorgung) einhalten
n
sowie die aktuellen Umweltschutzauflagen beachten.
Außerdem ist betreiberseitig:
n
die persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen.
n
die Maßnahmen in Betriebsanweisungen zu fixieren und das Personal zu unterweisen;
n
bei Bedienplätzen (ab 1 Meter über Boden): sicherer Zugang zu schaffen;
n
die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist betreiberseitig laut DIN EN 12464-1
(im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland) herzustellen.
Beachten Sie die bei Ihnen gültigen Vorschriften!
n
sicherzustellen, dass bei der Montage und Inbetriebnahme, wenn diese vom Betreiber
selbst durchgeführt werden, örtliche Vorschriften beachtet werden.
2.5
Personalanforderungen
Qualifikationen
GEFAHR!
Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation des Personals!
Wenn unqualifiziertes Personal Arbeiten durchführt oder sich im
Gefahrenbereich aufhält, entstehen Gefahren, die schwere Verletzungen
und erhebliche Sachschäden verursachen können.
Alle Tätigkeiten nur durch dafür qualifiziertes und entsprechend geschultes
Personal durchführen lassen.
Unqualifiziertes Personal von Gefahrenbereichen fernhalten.
HINWEIS!
Als Personal sind nur Personen zugelassen, von denen zu erwarten ist, dass
sie ihre Arbeit zuverlässig ausführen. Personen, deren Reaktionsfähigkeit
beeinflusst ist, z.B. durch Drogen, Alkohol oder Medikamente, sind nicht
zugelassen. Bei der Personalauswahl sind die am Einsatzort geltenden
alters- und berufsspezifischen Vorschriften zu beachten. Halten Sie unbedingt
unbefugte Personen fern.
Verpflichtung des Personals
Das Personal muss:
die national geltenden Gesetze und Vorschriften sowie die betreiberseitig geltenden
n
Vorschriften zur Arbeitssicherheit befolgen
n
vor der erstmaligen Arbeitsaufnahme dieses Dokument lesen und befolgen
n
durch Schutzeinrichtungen und Zutrittseinschränkungen gesicherte Bereiche nicht
unberechtigt betreten
n
bei Störungen, welche die Sicherheit von Personen oder Bauteilen gefährden können,
die Anlage sofort abschalten und die Störung sofort der zuständigen Stelle bzw.
Person melden
n
die vom Betreiber vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen
n
beim Umgang mit Chemikalien die geltenden Sicherheitsvorschriften und das
Sicherheitsdatenblatt des Herstellers beachten
MAN046879 Rev. 12-12.2023
18