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Zusatz zu den Sicherheitsbestimmungen für den Betrieb
des Flurförderzeuges bei explosionsgeschützter
Ausführung (Ex)
Fahrzeuge in explosionsgeschützter Ausführung sind mit folgenden Kennzeichen
versehen:
II 2G IIB T4 (Gas)
Fahrzeuge mit dieser Kennzeichnung sind in explosionsgefährdeten Bereichen der
Zone 1, erzeugt durch Gase, Dämpfe oder Nebel der Explosionsgruppe IIB und der
Temperaturgruppe T4 einsetzbar. Die niedrigeren Anforderungen der Zone 2 und die
Temperaturgruppen T3, T2 und T1 sind ebenfalls abgedeckt.
II 2D T130°C
Fahrzeuge mit dieser Kennzeichnung sind einsetzbar in explosionsgefährdeten
Bereichen der Zone 21, erzeugt durch Fasern, Flusen oder elektrisch leitfähige
Stäube.Die maximale Oberflächentemperatur des Gerätes beträgt 130°C, die
Mindestzündtemperatur muss mindestens 195°C betragen. Die Glimmtemperatur
muss mindestens 205°C betragen, bei einer maximalen Oberflächentemperatur des
Gerätes von 130°C.
WARNUNG!
Staub, Schmutz und Farben, Säuren und Laugen, Überlastung und
Stoßbelastung können dazu führen, dass die Ableitung elektrischer/
elektronischer Energie in den Boden vermindert oder völlig unterbrochen wird.
Fahrzeug und Transportwege sind entsprechen zu behandeln.
Die Kontrolle der sicherheitstechnischen Einrichtungen, z.B. Funktion der elektrisch
leitfähigen Räder, liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders.
Beim Austausch von Rädern müssen funktionsgleiche Teile eingebaut werden;
mindestens ein Rad muss in antistatischer Ausführung sein.
Das Flurförderzeug ist lastfrei in die Lastaufnahmeöffnung herein- und
herauszufahren, dabei ist ein Anschleifen an scharfe Kanten zu vermeiden.
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