Befahren von Steigungen und Gefällen
WARNUNG!
Das Befahren von Steigungen und Gefällen ist verboten.
Befahren von Aufzügen und Ladebrücken
Aufzüge dürfen nur befahren werden, wenn diese über eine ausreichende
Tragfähigkeit verfügen, nach ihrer Bauart für das Befahren geeignet und vom
Betreiber für das Befahren freigegeben sind. Dies ist vor dem Befahren zu prüfen.
Das Flurförderzeug muss mit der Last voran in den Aufzug geschoben werden und
eine Position einnehmen, die ein Berühren der Schachtwände ausschließt.
Personen, die im Aufzug mitfahren, dürfen diesen erst betreten, wenn das
Flurförderzeug sicher steht, und müssen den Aufzug vor dem Flurförderzeug
verlassen.
5.2
Flurförderzeug gesichert abstellen
WARNUNG!
Unfallgefahr durch ungesichertes Flurförderzeug
Flurförderzeug nur auf ebener Fläche abstellen. In Sonderfällen das
Flurförderzeug z.B. durch Keile sichern.
Lastaufnahmemittel immer vollständig absenken.
Abstellplatz
Lastaufnahmemittel verletzen.
so
wählen,
dass
sich
keine
Personen
am
abgesenkten
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