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Arbeiten mit dem Flurförderzeug
5.1
Sicherheitsregeln für den Fahrbetrieb
Fahrwege und Arbeitsbereiche
Es dürfen nur die für den Verkehr freigegebenen Wege befahren werden. Unbefugte
Dritte müssen dem Arbeitsbereich fernbleiben. Die Last darf nur an den dafür
vorgesehenen Stellen gelagert werden.
Das Flurförderzeug darf ausschließlich in Arbeitsbereichen bewegt werden, in denen
ausreichend Beleuchtung vorhanden ist, um eine Gefährdung von Personen und
Material zu verhindern. Für den Betrieb des Flurförderzeugs bei unzureichenden
Lichtverhältnissen ist eine Zusatzausstattung erforderlich.
GEFAHR!
Die zulässigen Flächen- und Punktbelastungen der Fahrwege dürfen nicht
überschritten werden.
An unübersichtlichen Stellen ist die Einweisung durch eine zweite Person
erforderlich.
Der Bediener muss sicherstellen, dass während des Be- oder Entladevorgangs die
Verladerampe oder Ladebrücke nicht entfernt oder gelöst wird.
Verhalten beim Ziehen/Schieben
Der Bediener muss die Geschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten anpassen.
Langsam ziehen/schieben muss der Bediener z.B. in Kurven, an und in engen
Durchgängen, beim Durchfahren von Pendeltüren, an unübersichtlichen Stellen. Der
Bediener muss stets sicheren Bremsabstand zu vor ihm fahrenden Fahrzeugen
halten und das Flurförderzeug stets unter Kontrolle haben. Plötzliches Anhalten
(außer im Gefahrfall), schnelles Wenden, Überholen an gefährlichen oder
unübersichtlichen Stellen ist verboten. Ein Hinauslehnen oder Hinausgreifen aus
dem Arbeits- und Bedienbereich ist verboten.
Sichtverhältnisse beim Ziehen/Schieben
Der Bediener muss in Gehrichtung schauen und immer einen ausreichenden
Überblick über die von ihm befahrene Strecke haben. Werden Lasten transportiert,
die die Sicht beeinträchtigen, so muss das Flurförderzeug entgegen der Lastrichtung
gezogen werden. Ist dies nicht möglich, muss eine zweite Person als Einweiser so
neben dem Flurförderzeug hergehen, dass sie den Fahrweg einsehen und
gleichzeitig mit dem Bediener Blickkontakt halten kann. Dabei nur im Schritttempo
und mit besonderer Vorsicht das Flurförderzeug bewegen. Flurförderzeug sofort
anhalten, wenn der Blickkontakt verloren geht.
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