2.7.1
ABGASUNG
Die Geräte müssen in Räumen installiert werden, die eine angemessenen Abgasung in Übereinstimmung mit den
installationsnormengerechten Vorschriften gestatten. Unsere Geräte gelten (siehe Tabelle 1.1 technische Daten) als:
GASGERÄTE TYP: A
Sind nicht für den Anschluß an ein Kontrollsystem der Abgasung voreingestellt.
Das Gasgerät muß unter einer Rauchhaube mit normengerechten Anlageneigenschaften aufgestellt werden. (Dieses Gerät
erfordert eine Absaugkraft von mindestens 2 m3/h • kW Wärmeleistung).
Die Küchendurchlüftung kontrollieren: sie muß den geltenden Normen entsprechen.
2.7.2
ERREICHEN DER NENNWÄRMELEISTUNG
Kontrollieren Sie, ob das Gerät für die den Gasnetzwerten entsprechende Gasart, Druck und Kategorie voreingestellt ist.
Diese Angaben befinden sich auf der Verpackung und/oder auf dem Geräteschild.
Wenn das Gerät für eine andere Gas- und Druckart voreingestellt ist, muß vorher eine Umrüstung für den Betrieb mit einer
anderen Gasart stattfinden.
Siehe hierzu Tabelle II (Art. 3.4) für die Düsen, die Kleinststufen-Einstellschraube (By-Pass), die Primärlufteinstellung
(Xmm), die Leitflammendüse und den Druck an der Düse des Hauptbrenners.
MERKE: Die Namen der Düsen "2H" und "3+" sind auf der linken Seite der Tabelle II ersichtlich.
2H = G 20 - 20 mb
3+= G 30 - 29 mb und/oder G 31 - 37 mb, eine Gas/Druck-Paarung. In unserem Bereich handelt es sich fast immer um G 31
- 37 mb!
Die Tabelle II zeigt die Gas- und Druckarten für jeden Brenner und die entsprechende Düse, die Kleinststufen-Einstellschraube
(By-Pass), die Leitflammendüse, den Höchst- und Mindestdruck an der Düse, die Höchst- und Mindestwärmeleistung und
den Gasverbrauch in l/h (15°C) oder in g/h im Falle von Flüssiggas.
ACHTUNG: Wenn der "dynamische" Vordruck des Gases am Gerät geringer ist als der Mindestdruck laut Tabelle II, darf der
Anschluß nicht erfolgen: der Installateur muß der Gaslieferstelle außerdem mitteilen, daß der Netzdruck zu schwach ist.
MERKE: Wenn die Netzdruckschwankungen größer sind als +10% des Nenndruckes (z.B. bei G 20 _ 22 mb), empfiehlt es
sich zur Gewährleistung der Nenndruckeinhaltung, dem Gerät einen Druckregler vorzuschalten.
Wenn der Netzdruck den Höchstdruck der Tabelle II überschreitet (z.B. bei G 20 _ 25 mb), die Gaslieferstelle verständigen.
Kontrollieren, ob der Eingangsdruck und der Druck an der Düse mit den Werten laut Tabelle II übereinstimmen.
2.7.3
KONTROLLE
KONTROLLE DES VORDRUCKES (Pe) Abb. 1
Der Druck wird mit einem Manometer 0÷80 mb (Genauigkeit mindestens 0,1 mb) gemessen.
Die Druckentnahmestelle Abb. 1 befindet sich auf der Gasrampe G 1/2" hinter dem Schaltbrett; die Schraube (A) der
Druckentnahmestelle (B) losschrauben, den Silikongummischlauch im Manometer anschließen, den Brenner anzünden
und den "dynamischen" Vordruck ermitteln.
Die Schraube (A) mit einem Gasdichtring (C) wieder montieren und die Gasdichtigkeit mit Seifenblasen kontrollieren.
KONTROLLE DES DRUCKES AN DER DÜSE (Pi) Abb. 1
Zur Kontrolle des Druckanschlusses an die Düse (Pos. 6), die Schraube (E) lösen.
2.7.4
KONTROLLE FÜR DEN BETRIEB MIT FLÜSSIGGAS
Kontrollieren, ob die montierten Düsen mit den Werten in den Tabellen II übereinstimmen.
Überprüfen, ob der Eingangsdruck mit den Werten in der Tabelle II übereinstimmt.
Kontrollieren, ob die Flüssiggasanlage zwei Druckregler mit ausreichender Kapazität besitzt und ob die
Verdampfungskapazität als ausreichend betrachtet werden kann. Siehe auch die Herausgabe "Installationsnormen und
Eigenschaften der Flüssiggasanlagen".
2.7.5
BETRIEBSKONTROLLE
- Das Gerät laut Gebrauchsanleitungen in Betrieb setzen (Sehen Kap.5).
- In Übereinstimmung mit den örtlich geltenden Normen kontrollieren, daß keine Gasleckagen vorhanden sind.
- Kontrollieren, daß der Leitflammenbrenner und der Hauptbrenner jeweils anzünden und zwischenzünden.
- Überprüfen, daß die Abgase ordnungsgemäß abgelassen werden.
- Auf einem Klebeschild notieren, auf welches Gas und welchen Druck das Gerät eingestellt wurde und das Klebeschild
dann auf dem Geräteschild aufkleben.
2.8
ELEKTRO INSTALLATION
Aufstellungs, Instalaltion und Wartung, insbesondere also die Aufstellung, der gasseitige Anschluß und die Inbetriebnahme,
darf nur durch ein beim Gasversorgungsunternehmen eingetragenes Instalaltionsunternehmen ausgeführt werden unter
Beachtung der genannten Vorschriften.
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