8. GARANTIE
8.1. GARANTIEFRIST
BATEC MOBILITY gewährleistete auf alle festen und Strukturteile eine Garantie
drei (3) Jahren
von
, gerechnet ab dem Tag der Lieferung, diese bezieht sich auf
Materialschäden und Arbeitsaufwand und gilt für den ursprünglich angemelde-
ten Besitzer.
BATEC MOBILITY gewährleistete auf den AKKU eine Garantie von
gerechnet ab dem Tag der Lieferung, diese bezieht sich auf Materialschäden und
Arbeitsaufwand und gilt für den ursprünglich angemeldeten Besitzer. Der AKKU
gilt als ein Konsumgut.
8.2. GARANTIEBEDINGUNGEN
• Konsumgüter (mit Ausnahme des AKKUS, auf den eine Garantie von 1 Jahr
gewährt wird) sind von der Garantie ausgeschlossen, außer im Fall einer vorzei-
tigen Abnutzung dieser Teile, die auf einem Herstellungsfehler zurückzuführen
sind. u diesen Teilen z hlen Reifen, Schlauch, Gri e, Bremskabel, Schaltung
und Verankerung, Räder des Ständers und ähnliche Teile.
• Sollte sich ein Garantiefall ergeben, empfiehlt BATEC MOBILITY, dass Sie sich
zunächst mit Ihrem Vertragshändler von BATEC MOBILITY in Verbindung set-
zen, so dass dieser Ihnen die verfügbaren Lösungen für das Problem erklären
kann.
• BATEC MOBILITY übernimmt keine Haftung für Schäden an einem Produkt,
wenn sich diese aufgrund einer unsachgemäßen Lagerung oder Benutzung
des Produktes ergeben. Wenn BATEC MOBILITY der Meinung ist, dass ein
Teil nicht richtig installiert wurde oder falsch benutzt oder gelagert wurde,
dann hat der Antragsteller keinen Anspruch auf Garantie. Wir geben hier
einige Beispiele:
– Das Produkt oder das Teil wurde nicht gemäß dem von BATEC MOBILITY
empfohlenen Zeitplan gewartet, der in der Gebrauchsanweisung und in den
Wartungshinweisen angegeben ist.
– Es wurden Zubehörteile benutzt, die nicht den Originalteilen entsprechen.
– Das HANDBIKE BATEC HIBRID oder Teile davon wurden durch Nachlässigkeit,
Unfall oder unsachgemäße Benutzung beschädigt.
– Am HANDBIKE BATEC HIBRID oder an Teilen davon wurden Änderungen vor-
genommen, die nicht den Spezifikationen von BATEC MOBILITY entsprechen
oder es wurden Reparaturen durchgeführt, ohne den Vertragshändler oder
den autorisierten technischen Kundendienst darüber zu informieren.
– 33 –
einem (1) Jahr
,