9 Entsorgung
Akkublütenschleifer, Zubehör und Verpackungen sowie Batterien/Akkus dürfen nicht
über den Hausmüll entsorgt werden. Der Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, elektri-
sche und elektronische Geräte sowie Batterien/Akkus am Ende ihrer Lebensdauer an den
dafür eingerichteten, öffentlichen Sammelstellen oder an die Verkaufsstelle zurückzuge-
ben.
Die Akkublütenschleifer sind am Ende ihrer Lebensdauer fachgerecht zu demontieren und zu entsorgen.
Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei folgenden Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
▪
Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sammelstellen (z. B. kommunale Bauhöfe).
▪
Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär und online), sofern Händler zur Rücknahme verpflichtet
sind oder diese freiwillig anbieten.
HINWEIS
Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den Ländern der Europäischen Union instal-
liert und verkauft werden und die der Europäischen Richtlinien 2012/19/EU unterliegen.
In Ländern außerhalb der Europäischen Union können davon abweichende Bestimmun-
gen für die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gelten.
Alte Akkus oder Altbatterien, welche nicht fest im Altgerät verbaut sind, müssen vor der Abgabe entnom-
men werden! Deren Entsorgung wird über das Batteriegesetz geregelt.
Vor der Entsorgung müssen die Akkuzellen aus dem Gehäuse ausgebaut werden.
Akkuzellen demontieren:
DE
Saint-Gobain Abrasives • European Headquarters • 251 rue de l'Ambassadeur • 78700 Conflans • France • www.nortonabra-
4 Schrauben (2) aus dem Akku (1) herausschrauben.
Pins (3) nach unten herausdrücken
Kabel (5) durchschneiden und die Akkuzellen (4) aus dem
Akku (1) herausziehen. Die Kabel dürfen nur einzeln durch-
geschnitten werden, da es sonst zu einem Kurzschluss
kommt. Der Akkupack darf hierbei nicht beschädigt werden.
SAINT-GOBAIN ABRASIVES
sives.com
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