13 Gewährleistung
Das Unternehmen (Saint Gobain Abrasives) gewährt auf die gekauften Maschinen eine dreijährige Garantie,
die mit dem Kaufdatum beginnt.
Die Garantiezeit verkürzt sich von 36 Monaten ab dem Kaufdatum auf 12 Monate ab dem Kaufdatum, wenn
die Systeme (Maschinen, Batterien, Ladestationen) in industriellen Anwendungen eingesetzt werden.
Die Garantie ist nicht übertragbar. Für Batterien und Ladegeräte, die zusammen mit der Maschine gekauft
wurden, gilt die 12-monatige Garantie. Separat gekaufte Teile fallen nicht unter die Garantie. Für den Akku
gilt eine Garantiezeit von 12 Monaten oder 300 Ladevorgängen ab dem Kaufdatum, je nachdem, was früher
eintritt. Treten innerhalb der Garantiezeit Probleme mit der Maschine auf, die auf Produktions- oder Mate-
rialfehler zurückzuführen sind, repariert Saint Gobain Abrasives die Maschine unentgeltlich. Um die Garantie
aufrechtzuerhalten, müssen alle Arbeiten entweder von Saint Gobain Abrasives oder einem autorisierten
Partner durchgeführt werden. Die Maschine darf nur für Arbeiten in Übereinstimmung mit dem Handbuch
verwendet werden.
13.1 Bedingungen und Konditionen
Die Garantie umfasst Material- und Produktionsfehler
Ausschlüsse:
-
Schäden durch: unsachgemäßen Gebrauch, falsche Verwendung, vernachlässigte Wartung, Unfälle,
extreme Temperaturen, säurehaltige Mittel, Wasser, ungeeignete Lagerung, übermäßige Stöße oder
Transportschäden.
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Schäden an der Maschine, die durch Ersatzteile, Zubehör oder andere Gegenstände verursacht
wurden, die nicht als Originalersatzteile gekennzeichnet sind
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Standard-Verschleißteile wie: Stützscheiben, Stützteller, Scheibenbremsen, Gehäuse, Rotor, Messer,
Abluftfilter, Schalldämpfer, Lager, Kohlebürsten, Gummilager, wiederaufladbare Batterien (mit mehr
als 300 Ladezyklen) oder das Netzteil der Ladestation.
-
Maschinen, die von anderen Werkstätten (nicht autorisierten Partnern) repariert wurden, sind von
der Garantie ausgeschlossen.
Für Ersatzteile, die von Saint Gobain Abrasives oder einem autorisierten Servicepartner während der Garan-
tiezeit repariert oder ausgetauscht werden, wird eine 3-monatige Garantie gewährt. Reparaturen, die wä-
hrend der Garantiezeit durchgeführt werden, verlängern oder erneuern die ursprüngliche Garantiezeit des
Systems nicht. Saint Gobain Abrasives hat nur das Recht, Änderungen, Erweiterungen oder Ergänzungen der
Garantiebedingungen vorzunehmen
13.2 Reparatur veranlassen
Um einen Reparaturanspruch einzureichen, wenden Sie sich bitte an die Firma Saint Gobain Abrasives
Maschinen, die im Rahmen der Garantie zurückgegeben werden, müssen mit der Rechnung versehen sein.
Andernfalls gilt die Garantie als ungültig und wird nicht anerkannt. Ein Gewährleistungsanspruch muss un-
verzüglich und innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
DE
Saint-Gobain Abrasives • European Headquarters • 251 rue de l'Ambassadeur • 78700 Conflans • France • www.nortonabra-
SAINT-GOBAIN ABRASIVES
sives.com
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