Sollten Flüssigkeiten oder Fremdkörper in das Gerät
gelangen, ist der Netzstecker sofort aus der Steck-
dose zu ziehen und das Gerät muß von einem au-
torisierten Fachmann überprüft werden.
3.2.
Anschluß des Gerätes
• Die Installation des Raumes muß den gelten-
den Bestimmungen für medizinisch genutzte
Räume entsprechen.
• Prüfen Sie zuerst, ob die auf dem Typenschild
des Stromversorgungsgeräts angegebene
Netzspannung und -frequenz mit der des
Stromversorgungsnetzes übereinstimmen.
• Das Stromversorgungsgerät ist Bestandteil des
Sonopuls 190, auf dem die Sicherheit des Ge-
rätes teilweise beruht. Infolgedessen gilten die
Zertifikaten (CB und GOST) des Sonopuls 190
nur in Kombination mit diesem speziellen Typ
von Stromversorgungsgerät (ENB-1530).
Es ist nicht gestattet, ein anderes Strom-
versorgungsgerät in Verbindung mit dem
Sonopuls 190 zu benutzen.
3.3.
Technische Wartung
Wir empfehlen Ihnen, das Gerät alle 12 Monate
warten zu lassen. Sie können die Wartung von
Ihrem Lieferanten oder einer von Enraf-Nonius au-
torisierten Stelle durchführen lassen. Es wird emp-
fohlen, alle Wartungstätigkeiten dokumentieren
zu lassen. In einigen Ländern ist dies Vorschrift.
Versuchen Sie niemals, das Gerät zu öffnen. Las-
sen Sie Wartung und Reparaturen nur von einer
autorisierten Stelle durchführen.
Der Hersteller ist nicht für die Folgen verantwort-
lich, die aus von Unbefugten durchgeführten
Wartungs- und Reparaturarbeiten entstehen.
3.4.
Elektromagnetische Interferenz
Der Betrieb des Gerätes in unmittelbarer Nähe
(d.h. 2 Meter Entfernung oder weniger) eines ein-
geschalteten Kurz- oder Mikrowellentherapie-
gerätes kann eine Instabilität des abgegebenen
Signals des Sonopuls 190 bewirken.
Um elektromagnetische Interferenzen zu vermeiden,
empfehlen wir dringend, getrennte Netzanschluß-
kreise für das Sonopuls 190 und das Kurz- oder Mikro-
wellengerät zu benutzen. Achten Sie darauf, daß sich
die Netzanschlußleitung des Kurz- oder Mikrowellen-
gerätes nicht in der Nähe des Sonopuls 190 oder
des Patienten befindet. Falls dauerhafte Probleme
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mit elektromagnetischer Interferenz auftreten, verstän-
digen Sie bitte Ihren autorisierten Kundendienst.
3.5.
Produkthaftung
In vielen Ländern ist ein Gesetz über die Produkt-
haftung in Kraft. Dieses Gesetz besagt unter ande-
rem, daß 10 Jahre nachdem ein Produkt in den Ver-
kehr gebracht wurde, der Hersteller nicht mehr für
eventuelle Mängel am Produkt haftbar gemacht
werden kann.
3.6.
Medizinprodukte-Betreiberverordnung
(MPBetreibV)
Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
3.6.1. Pflichten des Betreibers
In der MPBetreibV und den UVV werden die Pflichten
der Betreiber von elektrischen Geräten beschrieben.
Wir empfehlen Ihnen, sich mit diesen Vorschriften ver-
traut zu machen und weisen an dieser Stelle nur aus-
zugsweise auf die wichtigsten Punkte hin.
Der Betreiber muß das Sonopuls 190 in das Bestands-
verzeichnis aufnehmen, die Gebrauchsanweisungen
jederzeit zugänglich aufbewahren, die Geräte nur von
sachkundigem und eingewiesenem Personal bedie-
nen lassen und für regelmäßige sicherheitstechnische
Kontrollen der Geräte Sorge tragen.
3.6.2. MPBetreibV, § 2 Allgemeine Anforderungen„
(1) Medizinprodukte dürfen nur ihrer Zweckbestim-
mung entsprechend nach den Vorschriften dieser
Verordnung errichtet, betrieben und angewendet
werden.
(2) Medizinprodukte dürfen nur von Personen errich-
tet, betrieben und angewendet werden, die dafür die
erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfah-
rung besitzen.
(3) Miteinander verbundene Medizinprodukte sowie
mit Zubehör einschließlich Software oder mit ande-
ren Gegenständen verbundene Medizinprodukte
dürfen nur betrieben und angewendet werden, wenn
sie dazu unter Berücksichtigung der Zweckbestim-
mung und der Sicherheit der Patienten, Anwender,
Beschäftigten oder Dritten geeignet sind.
(4) Der Betreiber darf nur Personen mit dem Errichten
und Anwenden von Medizinprodukten beauftragen, die
die in Absatz 2 genannten Voraussetzungen erfüllen.
(5) Der Anwender hat sich vor der Anwendung eines
Medizinproduktes von der Funktionsfähigkeit und dem
ordnungsgemäßen Zustand des Medizinproduktes zu
überzeugen und die Gebrauchsanweisung sowie die
sonstigen beigefügten sicherheitsbezogenen Informa-
tionen und Instandhaltungshinweise zu beachten. Satz
1 gilt entsprechend für die mit dem Medizinprodukt zur
Anwendung miteinander verbundenen Medizinprodukte