5.2 VERFAHREN ZUM ANHEBEN DER SCHIENEN
Zum Heben wie folgt verfahren:
• Sicherstellen, dass der TRENNSCHALTER/OFF (17, Abb. 1) auf 0 (OFF) steht, ggf. in diese Position drehen.
• Das Fahrzeug auf die Schienen stellen (die Schienen müssen ganz abgesenkt sein).
• Den TRENNSCHALTER/OFF (17, Abb. 1) in die Position 1 (ON) drehen.
• Das Fahrzeug 10 Zentimeter anheben.
• Überprüfen, dass das Fahrzeug stabil ausgerichtet ist.
• Das Fahrzeug kann nun gehoben werden.
• Die Taste der SENKFAHRT (21, Abb. 1) drücken, bis die Schienen auf den mechanischen Sicherungen anhalten.
• Den TRENNSCHALTER /OFF (17, Abb. 1) drehen, bevor man sich den Schienen der Hebebühne nähert.
WARNUNG
Positionierung des Fahrzeugs: Nachdem das Fahrzeug auf der Bahn der Hebevorrichtung positioniert wurde, sicherstellen, dass sich die Fahrzeugräder
so weit wie möglich im Zentrum der Mittellinie der Schienen befinden und dann die Handbremse des Fahrzeugs anziehen, um gefährliche Verschiebun-
gen zu vermeiden.
5.3 VERFAHREN FÜR DAS SENKEN UND HERUNTERFAHREN DES FAHRZEUGS VON DER HEBEBÜHNE
Zum Senken der Hebebühne und Abfahren des Fahrzeugs wie folgt verfahren:
• Den TRENNSCHALTER/OFF (17, Abb. 1) in die Position 1 (ON) drehen.
• Die Abwärtsbewegung durchführen (siehe 5.1.2 Senkfahrt der Hebebühne) um die Schienen abzusenken bis sie anhalten (ca. 15 cm vom Boden).
GEFAHR: Überprüfen, dass sich im Gefahrenbereich (1, Abb. 2) keine unbefugten Personen oder Tiere aufhalten.
Diese Kontrolle muss immer vor dem Durchführen der vollständigen Senkfahrt der Hebebühne erfolgen, da diese letzte Phase besonders
gefährlich ist für Personen, die sich ggf. in der Nähe des Gefahrenbereichs (1, Abb. 2) aufhalten.
• Die Taste VOLLSTÄNDIGE SENKFAHRT (22, Abb. 1) drücken und die Schienen völlig absenken. In dieser letzten Senkphase weist ein akustischer
Alarm auf die Gefahr hin.
• Den TRENNSCHALTER/OFF (17, Abb. 1) in die Position 0 (OFF) drehen.
• Das Kraftfahrzeug von den Schienen herunterfahren.
5.4 SCHUTZEINRICHTUNGEN
WARNUNG: An folgenden Schutzeinrichtungen dürfen absolut keine Handhabungen erfolgen noch dürfen sie ausgeschlossen
werden, sie müssen darüber hinaus immer in einem optimalen Wirkungszustand gehalten werden:
• MECHANISCHE SICHERUNGEN ZUM FESTSTELLEN (1-2, Abb. 27): verhindern das Herunterfahren der Schienen bei Bruch des
Hydrauliksystems.
• MECHANISCHE SICHERUNGEN ZUM ABSTURZSCHUTZ (2, Abb. 12-14): sie verhindern das Absenken der Schienen bei Lockerung oder Riss der
tragenden Seile.
WARNUNG
Bei Lockerung oder Riss eines Seils greift der entsprechende Endschalter ein (FCx Abb. 19 und 20), der jegliche Bewegung der Hebebühne verhindert.
In diesem Fall, sorgfältig die Position und den Zustand des betreffenden Seils kontrollieren und dann, nachdem man sichergestellt hat, dass keine Ge-
fahr besteht, den Schlüsselschalter (24, Abb. 1) betätigen und den Betrieb der Hebebühne wiederherstellen. Wenn die Blockierung unabsichtlich war
(Hindernis unter den Schienen oder Einfügen von nur einer mechanischen Sicherung), wird der normale Betrieb der Hebebühne nicht beeinträchtigt,
den Schlüssel aus dem Schalter abziehen, ihn an einem sicheren Ort hinterlegen und die Hebebühne weiter verwenden; anderenfalls die Hebebühne
blockieren und den Kundendienst rufen.
• SICHERUNGEN ZUR RADFESTSTELLUNG (10 und 9, Abb. 1): sie verhindern, dass das Fahrzeug längs von den Hubschienen fallen kann wenn
es angehoben ist, indem sie die Räder des Fahrzeugs blockieren. Sie sind in die Auffahrrampen auf der Einfahrseite des Fahrzeugs integriert, wo sie
schwenkbar sind und sind auf der anderen Seite fest.
• DRUCKBEGRENZUNGSVENTIL am Hydrauliksystem: es verhindert das Anheben von Fahrzeugen, deren Gewicht die maximale Tragfähigkeit der
Hebebühne überschreitet.
• Sicherheitsventil Fangvorrichtung auf dem Hydraulikzylinder: es verhindert das Herunterfahren der Schienen bei einem plötzlichen Druckabfall im
Hydrauliksystem.
• Not-Aus-Schalter/Drehtrennschalter (17, Abb. 1): wenn er auf 0 gedreht ist, blockiert er den Betrieb der Hebebühne.
• Taste VOLLSTÄNDIGE SENKFAHRT (22, Abb. 1): bei Betätigung der Taste SENKFAHRT (21, Abb. 1): die Schienen der Hebebühne halten ca. 15 cm
vom Boden an, um den Bediener darauf hinzuweisen und daran zu erinnern, dass er vor dem Absenken bis zum Boden durch Druck der Taste vollstän-
dige Senkfahrt (22, Abb. 1) kontrollieren muss, ob der Gefahrenbereich (1, Abb. 5) frei ist, da diese letzte Phase der Senkfahrt besonders gefährlich ist
für Personen, die sich ggf. in der Nähe der Gefahrenbereiche (1, Abb. 5) der Hebebühne aufhalten.
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• Led SPANNUNGSANZEIGE (18, Abb. 1): wenn sie aufleuchtet bedeutet dies, dass man sich den Schienen nicht nähern darf.
• Hilfsstromkreis mit Niederspannung dieser Stromkreis kann keinen "Stromschlag" erzeugen.