1.
NUTZERHINWEISE
Anwendungszweck
Dieses Gerät ist für professionelle Verwendung konzipiert worden. Eine Verwendung der betreffenden Apparatur aus
diesem Dokument wird als "eigens vorgesehener Gebrauch" angesehen, wenn sie zum Backen/Kochen oder die Auf-
bereitung von Produkten zum Zweck der Ernährung genutzt wird; jede andere Verwendung wird als "unsachgemäßer
Gebrauch" angesehen und ist daher gefährlich. Die Apparatur muss innerhalb der im Vertrag festgelegten, vorgesehenen
Grenzen und innerhalb der Grenzen ihrer Tragfähigkeit, wie sie in den entsprechenden Absätzen beschrieben werden,
verwendet werden. Nur vom Hersteller geliefertes Originalzubehör und Originalersatzteile verwenden, um die Kon-
formität mit den Rechtsvorschriften zu bewahren.
Vorgesehene Bedingungen für den Gebrauch
Die Apparatur wurde ausschließlich für den Betrieb innerhalb von Räumen bis zu den vorgeschriebenen technischen
Grenzen und Grenzen der Tragfähigkeit entworfen. Um ein optimales Funktionieren und die Einhaltung der Sicherheitsbe-
dingungen zu gewährleisten, müssen die folgenden Anweisungen beachtet werden.
Die Installation der Apparatur muss an einem geeigneten Ort erfolgen bzw. so, dass die normalen Betriebsvorgänge und
ordentlichen wie außerordentlichen Wartungsarbeiten möglich sind. Deswegen wird die Vorbereitung eines Arbeitsplatzes
für etwaige Wartungseingriffe erforderlich sein, sodass die Sicherheit des Arbeiters nicht beschnitten wird.
Die Räumlichkeiten müssen außerdem Anforderungen für die Installation erfüllen, die folgende Merkmale umfassen:
•
Mindesttemperatur für Kühlwasser > + 10 °C;
•
der Fußboden darf keine Rutschgefahr darstellen und die Apparatur muss vollkommen eben aufgestellt werden;
•
der Raum muss eine Lüftungsanlage und Beleuchtung wie im Land des Nutzers vorgeschrieben enthalten;
•
der Raum muss Möglichkeiten zum Abfluss des Abwassers enthalten und muss Schalter sowie Absperrschieber
besitzen, wodurch jegliche Form von Aufwärtsfluss in der Apparatur ausgeschlossen werden kann;
•
die Wände müssen dicht an der Apparatur gelegen sein und feuerfest und/oder von möglichen Wärmequellen
isoliert sein.
Abnahmekontrolle und Garantie
Testinspektion: Das Gerät wurde vom Hersteller nach der Produktion eingehend überprüft.
Alle Prüfzertifikate werden dem Kunden zur Verfügung gestellt auf Anfrage.
Garantie: Die Garantiezeit liegt bei 12 Monaten ab Rechnungsdatum auf Ersatzteile. Der Austausch und die Transportkos-
ten für Ersatz obliegen dem Käufer. Von der Garantie ausgenommen sind Bedienfehler, Verschleißteile, Glas, etc.
Reparaturkosten durch einen autorisierten Techniker des Herstellers zur Behebung des Defektes im Rahmen der Garantie
obliegen dem Fachhändler, sowie bei einem Bedienfehler bei dem Endverbraucher.
Die genutzten Werkzeuge und Materialien, welche nicht vom Hersteller direkt kommen werden von der Garantie ausge-
schlossen.
Wartungsarbeiten und falsche Installation des Gerätes sind von der Garantie ausgeschlossen. Die Garantie gilt nur für den
direkten Käufer der Ware.
Der Hersteller ist verantwortlich für das ursprünglich gelieferte Gerät.
Der Hersteller schließt jegliche Haftung aus, wenn das Gerät unsachgemäß verwendet wird und daraus resultierende
Schäden Reparaturen zur Folge haben, die nicht in der Bedienungsanleitung stehen oder ausdrücklich vom Hersteller
genehmigt worden sind.
Die Garantie verfällt in folgendem Fall:
• Durch den Transport und/oder die Bewegung der Maschine hervorgerufene Schäden; wann immer dies passieren sollte,
muss der Kunde den Händler und den Transporteur durch Fax oder Einschreiben und einer Notiz auf den Transportunter-
lagen über den Vorfall informieren. Der Fachtechniker, welcher den Apparat installiert, urteilt auf Grundlage des Schadens,
ob eine Installation erfolgen kann.
Die Garantie verfällt außerdem in folgenden Fällen:
• Schäden wegen fehlerhafter Installation.
• Fehler wegen Abnutzung von Teilen aufgrund unsachgemäßem Gebrauch.
• Schäden wegen Gebrauch von Ersatzteilen, welche nicht empfohlen wurden oder keine Originalteile darstellen.
• Schäden aufgrund fehlerhafter Wartung und/oder Schäden aufgrund fehlenden Wartungsarbeiten.
• Schäden infolge der Nichtbefolgung von Vorgängen, welche in dem vorliegenden Dokument beschrieben stehen.
Genehmigung
Mit Genehmigung ist die Erlaubnis für einen essentiellen Eingriff innerhalb der Apparatur gemeint.
Die Genehmigung wird von demjenigen, welcher für die Apparatur verantwortlich ist, erteilt (Hersteller, Käufer, Unterzeich-
ner, Händler und/oder Inhaber der Räume).
DIE VORLIEGENDE BETRIEBSANLEITUNG IST EIGENTUM DES HERSTELLERS. JEDE - AUCH NUR TEILWEISE - VERVIELFÄLTIGUNG IST VERBOTEN.
- 4 -
4