DEUTSCH
Italvibras Richterreger bestehen aus einem Sphäroguss- Gehäuse.
Die, durch zwei Zahnräder (Schrägverzahnung) verbundenen Wellen,
sind in vier Pendelrollenlagern gelagert. Das statische Moment ist
durch die, an beiden Wellenenden montierten Unwuchten und den
Einbau von Zusatzgewichten in Stahl oder Blei bestimmt.
Durch eine kombinierte Ölnebel- und Öltauchschmierung werden
Zahnräder und Lager geschmiert.
Die zwangssynchronisierten Unwuchten werden durch den externen
Antrieb in gegenläufigen Umlauf versetzt und erzeugen einseitig
gerichtete Schwingungen.
Die Rotation wird durch ein externes Antriebssystem erzeugt. Die
längere Antriebswelle wird über eine Gelenkwelle (Hooke oder
Cardan) an das Antriebssystem angeflanscht. Als Antrieb können
Motoren (Elektro-oder andere) eingesetzt werden und mittels
Gelenkwelle oder Keilriemen mit dem Richterreger verbunden werden.
Die maximalen und minimalen Drehzahlen der jeweiligen Richterreger
sind bei der Auswahl des Antriebes zu beachten.
Um eine höhere Fliehkraft zu erhalten können zwei oder mehr
Richterreger einer Type gekoppelt und mit einem, entsprechenden
Antriebsmotor betrieben werden.
1.4 NUTZUGSBESTIMMUNGEN
Die, in dieser Betriebsanleitung aufgeführten Richterreger wurden
zum Antrieb von Schwingmaschinen entworfen und gebaut. Diese
Richterreger dürfen nicht in Betrieb genommen werden, bevor die
Schwingmaschinen als normkonform mit der Richtlinie 2006/42EC
und deren Erweiterungen erklärt worden ist.
Gemäß
den Anwendungsrichtlnien 2006/42EC gelten VU
Richterreger als teilkonformer Bestandteil der kompletten
Maschine. Andere Nutzung als hier vorgeschrieben, entbindet
den Hersteller von direkter oder indirekter Haftung.
1.5 TECHNISCHE DATEN
Siehe Tabellen ab Seite 32: technische Daten für die einzelnen
Typen der Italvibras VU - Richterreger.
TEIL 2
– Sicherheitsvorschriften
2.0 SICHERHEIT
Es wird vorausgesetzt, dieses Handbuch und insbesondere die
einzelnen Sicherheitsbestimmungen zu lesen und zu befolgen.
Besondere Beachtung gilt den gefährlichen Arbeitsabläufen.
Der Hersteller trägt keinerlei Haftung bei Nichtbeachtung der
im folgenden beschriebenen Sicherheitsbestimmungen und
unfallvorbeugenden Maßnahmen. Er haftet auch nicht für
Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder durch nicht
genehmigte Veränderungen verursacht werden.
Das Gefahrenzeichen in diesem Handbuch ist unbedingt zu
beachten, es zeigt mögliche Gefahren an.
2.1 ALLG.SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
Vor Gebrauch der Richterreger
Bestimmungen genau gelesen werden und verstanden worden
sein. Die Betriebsanleitung ist aufzubewahren.
Vor Inbetriebnahme der Richterreger sind alle Informationen
dieser Betriebsanleitung unbedingt zu
beachten.
- Die allgemeinen und örtlichen Sicherheits- und Unfallvorschriften
müssen unbedingt beachtet werden.
- Alle Personen im Arbeitsbereich der Richterreger müssen mit
allen Informationen dieser Betriebsanleitung vertraut sein.
müssen die Sicherheits-
lesen und zu
- Das technische Personal für Wartung und Reparaturen muss
qualifiziert und durch den Betreiber der Anlage eingewiesen
sein.
Die Personen müssen den Inhalt dieser Betriebsanleitung kennen
und er muss verstanden worden sein.
WARNUNG: Beim Gebrauch und Arbeiten mit dem Richterreger
auf Drehungen der Unwuchten achten. Es besteht Stoß- oder
Quetschgefahr.
- der Arbeitsbereich muss sauber und ordentlich sein, ansonsten
besteht Unfall- oder Verletzungsgefahr.
- Vor Arbeitsbeginn den Richterreger und die Schwingmaschine
auf Vollständigkeit und Funktion überprüfen. Es dürfen keine
Teile defekt oder gebrochen sein. Defekte oder gebrochene Teile
dürfen nur von autorisiertem Fachpersonal repariert oder ersetzt
werden
Schäden selbst oder durch nicht autorisiertes Fachpersonal zu
reparieren, bedeutet nicht nur den Verlust der Garantie, sondern
auch mit einer potentiell gefährlichen Maschine zu arbeiten.
- Das Berühren des Richterregers während des Betriebes ist generell
untersagt.
- alle Test-, Kontroll-, Reinigungs-, Wartungs-, und Reparaturarbeiten
dürfen nur im Stillstand ausgeführt werden. Die Stromzufuhr des
Antriebsmotors muss unterbrochen sein, d.h. der Netzstecker
gezogen.
- Kindern, Unbefugten oder gesundheitlich eingeschränkten
Personen , etc. ist es untersagt, den Richterreger zu berühren
oder zu benutzen.
- Der Stromanschluss des Antriebsmotors muss normgerecht sein
und den Sicherheitsbestimmungen entsprechen.
- Sollte der Einsatz des Richterregers an einer Maschine zur
Überschreitung ,der im jeweiligen Land gültigen Lärmgrenze
führen, muss vom Bediener entsprechender Schutz, zum Beispiel
Gehörschutz/Kopfhörer getragen werden.
- Eine komplette Betriebsanleitung der Richterreger muss in der
Dokumentation der kompletten Maschine vorhanden sein.
- Eine komplette Betriebsanleitung der Richterreger muss in der
Nähe der Maschine jederzeit zugänglich sein.
- Obwohl die Richterreger eine geringe Arbeitstemperatur haben,
kann es durch hohe Umgebungstemperatur, etc. zu einer erhöhten
Eigentemperatur der Richterreger kommen
Richterreger vor jeglichen Eingriffen erst abkühlen lassen.
WARNUNG: Die Ölfüllung erwärmt sich während des laufenden
Betriebes. Richterreger vor jeglichen Eingriffen erst abkühlen
lassen.
- Nur genehmigtes, in Betriebsanleitung/Katalog des Herstellers
aufgeführtes Werkzeug benutzen. Missachtung dieser Bestimmung
heißt, mit unsicheren und potenziell gefährlichen Geräten zu
arbeiten.
- Nur vom Hersteller autorisiertes Personal darf Reparaturarbeiten
durchführen. Der Hersteller steht mit technischer Assistenz
und Information zur Verfügung, um die beste Funktionalität
und die maximale Leistung des Produktes zu erhalten.
- Der Betreiber muss verhindern, dass Personen oder Gegenstände
während des Betriebes mit den Unwuchten in Kontakt
kommen.
ACHTUNG: es ist strikt untersagt, die VU-Richterreger in einer
potenziell explosionsgefährdeten Umgebung einzusetzen.
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