2
Sicherheit
2.1
Verhalten im Notfall
Im Notfall ist sofort der NOT-AUS der Maschine zu betätigen.
2.2
Bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine
Die Bag-in-Box Füller BBF10 und BBF14 sind speziell zum Füllen von Bag-in-Box Beutel mit
Säften und anderen flüssigen Medien konzipiert. Die Maschinen sind für die Kaltfüllung als auch für
die Heißfüllung bis zu 80°C geeignet. Andere Einsatzzwecke sind vor der Benutzung mit dem
Händler oder dem Hersteller zu klären. An den Bag-in-Box Füllern dürfen nur Arbeits- und
Hilfsstoffe eingesetzt werden, die mit dem Hersteller abgeklärt sind. Vor einer Verwendung anderer
Arbeits- und Hilfsstoffe ist eine schriftliche Genehmigung vom Hersteller erforderlich.
Eine andere oder darüber hinausgehende Anwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für
hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht. Das Risiko trägt allein der Betreiber. Die
Maschine ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln
gebaut. Dennoch können bei deren Einsatz Gefahren für Leib und Leben des Personals oder
Dritter bzw. Beeinträchtigungen der Maschine und anderer Sachwerte entstehen. Deshalb darf die
Maschine nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäß, sicherheits- und
gefahrenbewusst unter Beachtung der Betriebsanleitung eingesetzt werden. Insbesondere
Störungen, die die Sicherheit beeinträchtigen können, sind umgehend zu beseitigen.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören auch das Beachten der Betriebsanleitung und die
Einhaltung der Wartungsvorschriften.
2.2.1
Anforderungen an das Personal
Die Zuständigkeiten des Personals sind für die Inbetriebnahmen sowie das Bedienen, Warten und
Reparieren der Maschine klar festzulegen.
Das Bedienungspersonal wird unterschieden in:
Bediener für den Produktionsbetrieb
Die Maschine darf nur von zuverlässigem, autorisiertem und eingewiesenem Bedienungspersonal
bedient werden. Das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter ist zu beachten.
Einrichter für den Gesamtbetrieb der Maschine
Die Maschine darf nur von autorisiertem Fachpersonal in Betrieb genommen und für den Bediener
eingerichtet werden.
Fachpersonal für den Wartungs- und Reparaturbetrieb
Die Maschine darf nur von autorisiertem Fachpersonal gewartet, repariert und wieder in Betrieb
genommen werden.
Arbeiten an elektrischen Einrichtungen der Anlage dürfen nur von einer qualifizierten
Elektrofachkraft vorgenommen werden.
Originalbetriebsanleitung Bag-in-Box Füller BBF10 & BBF14
10.07.2017
Sicherheit
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