Einsatz Anderer/Weiterer Spannsätze/Werkstücke - Rohm Norm RN 1391 Informaciones Y Directivas Generales Para El Empleo De Instalaciones De Sujeción Accionadas Por Fuer

Tabla de contenido

Publicidad

Idiomas disponibles
  • MX

Idiomas disponibles

1 | Sicherheitshinweise und Richtlinien
einsätze, so sind die damit verbundenen höheren Fliehkräfte bei der Festle-
gung der erforderlichen Spannkraft und zulässigen Drehzahl zu berücksichti-
gen. Siehe auch Richtdrehzahl und Spannkraftberechnung [} 13].
1.2.6
Einsatz anderer/weiterer Spannsätze/Werkstücke
Für den Einsatz von Spanneinsätzen bzw. Werkstücken ist grundsätzlich die
Richtlinie VDI 3106 - Ermittlung der zulässigen Drehzahl von Drehfuttern (Ba-
ckenfuttern) - heranzuziehen. Siehe auch Richtdrehzahl und Spannkraftbe-
rechnung [} 13].
a) Benutzung anderer/weiterer Spanneinsätze
Sollen andere Spanneinsätze eingesetzt werden, als für diese Spannein-
richtung vorgesehen sind, muss ausgeschlossen werden, dass das Futter
mit einer zu hohen Drehzahl und somit mit zu hohen Fliehkräften betrie-
ben wird. Es besteht sonst das Risiko, dass das Werkstück nicht ausrei-
chend gespannt wird. Grundsätzlich ist deshalb eine Rücksprache mit
dem Futterhersteller bzw. dem jeweiligen Konstrukteur erforderlich.
b) Gefährdung durch Herausschleudern
Um den Bediener vor herausschleudernden Teilen zu schützen, muss
nach DIN EN ISO 23125 eine trennende Schutzeinrichtung an der Werk-
zeugmaschine vorhanden sein. Deren Widerstandsfähigkeit wird in sog.
Widerstandsklassen angegeben. Sollen neue Spannsätze auf der Maschi-
ne in Betrieb genommen werden, so ist zuvor die Zulässigkeit zu prüfen.
Hierunter fallen auch vom Anwender selbst gefertigte Spannsätze bzw.
Spannsatzteile. Einfluss auf die Zulässigkeit haben die Widerstandsklasse
der Schutzeinrichtung, die Massen der evtl. wegschleudernden Teile (er-
mittelt durch berechnen oder wiegen), der max. mögliche Futterdurchmes-
ser (messen), sowie die max. erreichbare Drehzahl der Maschine. Um die
mögliche Aufprallenergie auf die zulässige Größe zu reduzieren, müssen
die zulässigen Massen und Drehzahlen ermittelt (z.B. beim Maschinen-
hersteller nachgefragt) und ggf. die max. Drehzahl der Maschine begrenzt
werden. Grundsätzlich jedoch sind die Spannsatzteile (z.B. Aufsatzba-
cken, Werkstückauflagen, Planspannpratzen usw.) so leichtgewichtig wie
möglich zu konstruieren.
c) Spannen anderer/weiterer Werkstücke
Sind für diese Spanneinrichtung spezielle Spannsätze (Backen, Spann-
einsätze, Anlagen, Ausrichtelemente, Lagefixierungen, Spitzen usw.) vor-
gesehen, so dürfen mit diesen ausschließlich diejenigen Werkstücke in
der Weise gespannt werden, für welche die Spannsätze ausgelegt wur-
den. Wird dies nicht beachtet, so können durch ungenügend Spannkräfte
oder ungünstige Spannstellenplatzierungen Sach- und Personenschäden
verursacht werden. Sollen deshalb weitere bzw. ähnliche Werkstücke mit
dem gleichen Spannsatz gespannt werden, so ist dazu die schriftliche Ge-
nehmigung des Herstellers erforderlich.
6 / 138
RN-1391

Publicidad

Tabla de contenido
loading

Tabla de contenido