8.2 Persönliche Schutzausrüstung
Bei Arbeiten an und mit dem Spannzangenfutter CAPTIS-M ist das Tragen
von persönlicher Schutzausrüstung erforderlich. Das Bereitstellen der
Schutzausrüstung obliegt dem Betreiber.
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Die Schutzausrüstung muss während der Arbeit stets in einwandfreiem
Zustand sein. Schadhafte Schutzausrüstungen sind sofort zu ersetzen.
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Im Arbeitsbereich angebrachte Hinweise zur persönlichen Schutzaus-
rüstung befolgen.
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Während dem Betrieb des Spannzangenfutters CAPTIS-M darf kein
Handschutz getragen werden! Handschutz ist nur während des Trans-
ports, der Montage und der Wartung und solange die Maschine und das
Spannzangenfutter CAPTIS-M still stehen zu tragen.
Augenschutz tragen
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Hinweis
Sachschäden durch unentdeckte Schäden oder Ver-
schmutzungen am Spannsystem
Ist das Spannzangenfutter CAPTIS-M beschädigt oder an
den Funktionsflächen verschmutzt, können Werkzeuge
beschädigt werden oder Teile fehlerhaft bearbeitet werden.
Das Spannzangenfutter CAPTIS-M bei sichtbaren
Schäden oder Anzeichen von Funktionsstörungen so-
fort außer Betrieb nehmen.
Das Spannzangenfutter CAPTIS-M erst wieder in Be-
trieb, wenn die Schäden behoben sind.
Empfohlen wird der gesamte Austausch des Spann-
zangenfutters CAPTIS-M.
Fußschutz tragen
Wartung
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