2.5 Persönliche Schutzausrüstung
Bei Arbeiten an und mit dem Spannzangenfutter CAPTIS-M ist das Tragen
von persönlicher Schutzausrüstung erforderlich. Das Bereitstellen der
Schutzausrüstung obliegt dem Betreiber.
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Die Schutzausrüstung muss während der Arbeit stets in einwandfreiem
Zustand sein. Schadhafte Schutzausrüstungen sind sofort zu ersetzen.
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Im Arbeitsbereich angebrachte Hinweise zur persönlichen Schutzaus-
rüstung befolgen.
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Während dem Betrieb des Spannzangenfutters CAPTIS-M darf kein
Handschutz getragen werden! Handschutz ist nur während des Trans-
ports, der Montage und der Wartung und solange die Maschine und das
Spannzangenfutter CAPTIS-M still stehen zu tragen.
Augenschutz tragen
2.6 Allgemeine Gefährdungen
Beim Einsatz des Spannzangenfutters CAPTIS-M besteht ein besonderes
Potential an Restgefahren
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bei Montage- und Einrichtarbeiten,
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beim Betrieb und
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bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten.
Dieses Gefahrenpotential lässt sich mit Rücksicht auf die funktionelle Ver-
fügbarkeit des Spannzangenfutters CAPTIS-M nicht vollständig aufheben.
Deshalb sind sämtliche Einzelvorschriften dieser Betriebsanleitung zu befol-
gen.
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Fußschutz tragen
Handschutz tragen
Sicherheit
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