WARTUNG BEI ERNEUTER INBETRIEBNAHME DES MoToRS
Nach einem Zeitraum des Stillstands ist
es vor der erneuten Inbetriebnahme des
Motors erforderlich, einige Wartungsmaß-
nahmen auszuführen, um Bedingungen
höchster Funktionsfähigkeit zu gewähr-
leisten.
–Prüfen Sie den Ladestand der Batterie
sowie den Füllstand der Batterieflüssigkeit
–Prüfen Sie die Unversehrtheit und Lei-
stungsfähigkeit der elektrischen Kontakte.
D
–Führen Sie die Diagnose der Funktion-
sfähigkeit des Motors durch.
–Prüfen Sie den Ölfüllstand und füllen
Sie in Abhängigkeit zur festgelegten
Häufigkeit gegebenenfalls Öl nach oder
wechseln Sie das Öl (Siehe "Gewöhnliche
Wartung (nach dem Einfahren)")
–Tauschen Sie den Ölfilter in Abhängi-
gkeit der festgelegten Häufigkeit aus.
(Siehe "Gewöhnliche Wartung (nach dem
Einfahren)")
–Prüfen Sie den Füllstand der Kühlflüs-
sigkeit und füllen Sie in Abhängigkeit zur
festgelegten Häufigkeit gegebenenfalls
Kühlflüssigkeit nach oder wechseln Sie
die Kühlflüssigkeit (Siehe "Gewöhnliche
Wartung (nach dem Einfahren)")
–Tauschen Sie den Treibstofffilter in
Abhängigkeit der festgelegten Häufigkeit
aus (Siehe "Gewöhnliche Wartung (nach
dem Einfahren)")
Deutsch
R750EU5 - IE3 - TE4 - IE4 - ISE4
–Tauschen Sie den Luftfilter in Abhän-
gigkeit der festgelegten Häufigkeit aus.
(Siehe "Gewöhnliche Wartung (nach dem
Einfahren)")
– Spannen Sie den Übertragungsriemen
wieder
–Prüfen Sie die Festigkeit der hydrauli-
schen Anschlüsse (Siehe "Prüfen Sie die
Festigkeit der Schrauben und die Di-
chtheit der Anschlüsse.")
–Kontrollieren Sie die Gummimuffen und
deren Befestigungsschellen.
–Verwenden Sie ein in ein Entfettung-
smittel getauchtes Tuch, um die äußere
Schutzbehandlung zu erneuern.
–Schalten Sie den Motor ein und lassen
Sie ihn bei Mindestdrehzahl einige Minu-
ten laufen (Siehe "Ein- und Ausschalten
des Motors")
–Bringen Sie den Motor, wenn keine
Funktionsstörungen auftreten, auf die
Betriebstemperatur (70÷80°C).
–Schalten Sie den Motor aus und prüfen
Sie erneut, ob Motorenöl und Kühlflüssi-
gkeit den richtigen Füllstand aufweisen.
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Ed.8 / 0-202