DEUTSCH
ERWEITERUNG DER GESETZLICHEN RECHTE
Diese beschränkte Herstellergarantie von Össur gilt für den
Endabnehmer des PROPRIO FOOT
®
(„Kunde"). Gesetzliche Ansprüche
des Kunden oder Rechtsansprüche des Kunden gegen den Verkäufer bzw.
Einzelhändler des PROPRIO FOOT werden demzufolge weder
ausgeschlossen noch eingeschränkt.
GARANTIEZEIT
24 Monate Garantie
Die Garantiezeit beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt der
Rechnungsstellung für das Produkt durch Össur. Zum Erhalt der
24-monatigen Garantiedeckung müssen die entsprechenden
Voraussetzungen erfüllt sein. Im Fall eines Weiterverkaufs oder eines
anderen Wechsels des Eigentümers bzw. Benutzers gehen die
Garantieansprüche für die restliche Garantiezeit auf den neuen
Eigentümer bzw. Benutzer über.
Eine zusätzliche Garantie mit einer Dauer zwischen 36 und 60 Monaten
kann am Kaufdatum oder spätestens vor der regelmäßigen Wartung nach
20 Monaten erworben werden.
GELTUNGSBEREICH DER GARANTIE
Diese beschränkte Herstellergarantie ist weltweit gültig und kann
weltweit geltend gemacht werden.
UMFANG DER GARANTIE
Össur garantiert, dass der PROPRIO FOOT zum Lieferzeitpunkt keinerlei
Qualitätsmängel aufweist und ein derartiger Qualitätsmangel auch nicht
zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der Garantiezeit auftreten wird,
vorausgesetzt, dass der PROPRIO FOOT bestimmungsgemäß genutzt
wird. Als Qualitätsmangel ist der Fall zu verstehen, in dem sich der
PROPRIO FOOT nicht in dem Zustand befindet, wie er in der in den
Produktunterlagen des PROPRIO FOOT (Teil des Produktpaketes)
angeführten Funktionsbeschreibung genannt ist, wobei in dieser Hinsicht
unbedeutende Abweichungen nicht berücksichtigt werden. In einigen in
diesem Dokument aufgeführten Fällen ist eine Garantiedeckung
ausgeschlossen. Während der Garantiezeit werden fehlerhafte
PROPRIO FOOT nach alleinigem Ermessen von Össur gegebenenfalls
entweder durch Össur oder einen autorisierten Distributor repariert oder
ersetzt.
Der Kunde erhält von Össur entweder den reparierten PROPRIO FOOT
oder einen funktionellen Ersatz.
Ausgetauschte Teile oder Montageteile werden Eigentum von Össur. Im
Rahmen dieser beschränkten Herstellergarantie können keinerlei
zusätzliche Ansprüche gegenüber Össur geltend gemacht werden.
GELTENDMACHUNG DER GARANTIE
Damit die Garantiezahlung geltend gemacht werden kann, muss Össur
der Mangel innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Auftreten des
innerhalb der Garantiezeit aufgetretenen Mangels gemeldet werden. Der
defekte PROPRIO FOOT muss Össur zusammen mit dem
Originalkaufbeleg innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Auftreten
des Mangels innerhalb der Garantiezeit zugesendet werden. Als
Nachweis für die Einhaltung der Frist für die Meldung von Mängeln und
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