VORSICHT
Magnetische Störfelder. Beim Aufenthalt in der Nähe von Hochspannungsleitungen, Sendern,
Trafos oder anderen Quellen starker elektromagnetischer Strahlung (z. B. Warensicherungssystemen
in Kaufhäusern, Computertomographen) kann es zu Fehlfunktionen des Gelenks kommen. Das kann
einen Sturz zur Folge haben.
Vermeiden Sie Aufenthalte in der Nähe von starken magnetischen und elektrischen Störquellen (z. B.
Trafostationen, Sender).
VORSICHT
Zu geringer Abstand zu HF Kommunikationsgeräten (z.B. Mobiltelefone, Bluetooth-
Geräte, WLAN-Geräte)
Sturz durch unerwartetes Verhalten des Produkts infolge Störung der internen Datenkommunikation.
Es wird daher empfohlen zu diesen HF Kommunikationsgeräten folgende Mindestabstände einzuhalten:
• Mobiltelefon GSM 850 / GSM 900: 0,99m
• Mobiltelefon GSM 1800 / GSM 1900 / UMTS: 0,7m
• DECT Schnurlostelefone inkl. Basisstation: 0,35m
• WLAN (Router, Access Points,...): 0,22m
• Bluetooth Geräte (Fremdprodukte, die nicht von Ottobock freigegeben sind): 0,22m
VORSICHT
Unsachgemäße Handhabung des Gelenks. Jede Art von Überbeanspruchung bzw. Überlastung
oder unsachgemäßer Handhabung kann
• zu Defekten und daraus resultierenden Fehlfunktionen des Gelenks,
• zu Funktionsverlust durch Strukturversagen
• oder zu Defekten am Akku sowie am Hydraulikdämpfer und damit verbundenem Flüssigkeitsaus-
tritt führen.
Das kann einen Sturz sowie Hautreizungen zur Folge haben.
• C-Leg compact wurde für Alltagsaktivitäten entwickelt und darf nicht für außergewöhnliche Tätig-
keiten wie zum Beispiel Extremsportarten (Freiklettern, Paragleiten etc.) eingesetzt werden.
• Sorgfältige Behandlung der Prothese und ihrer Komponenten erhöht nicht nur deren Lebenser-
wartung, sondern dient vor allem Ihrer persönlichen Sicherheit! Sollten auf die Prothese extreme
Belastungen aufgebracht worden sein (z. B. durch Sturz o.ä.), so muss diese umgehend von
einem Orthopädie-Techniker auf Schäden überprüft werden. Ansprechpartner ist der zuständige
Orthopädie-Techniker, der die Prothese ggf. an den Ottobock Service weiterleitet.
WARNUNG
Unfallgefahr beim Führen eines KFZ. Ob und wie weit der Träger einer Beinprothese zum Füh-
ren eines KFZ in der Lage ist, kann pauschal nicht beantwortet werden. Dies hängt von der Art der
Versorgung (Amputationshöhe, einseitig oder beidseitig, Stumpfverhältnisse, Bauart der Prothese)
und den individuellen Fähigkeiten des Trägers der Beinprothese ab. Beachten Sie unbedingt die
nationalen gesetzlichen Vorschriften zum Führen eines KFZ und lassen Sie aus versicherungsrecht-
lichen Gründen Ihre Fahrtüchtigkeit von einer autorisierten Stelle überprüfen und bestätigen. Generell
empfiehlt Ottobock, das KFZ von einem Fachbetrieb auf die jeweiligen Bedürfnisse umrüsten zu lassen
(z. B. Automatikschaltung ...). Es muss sichergestellt sein, dass ein risikoloses Fahren auch ohne
funktionsfähige Prothese möglich ist.
C-Leg compact
Ottobock | 3