1
3. AUFBEWAHRUNG DES HANDBUCHS
Das Anleitungshandbuch ist sorgfältig aufzubewahren und muss die Maschine während ihrer gesamten Lebensdauer bis zur
Entsorgung begleiten.
Eine vorteilhafte Aufbewahrung verlangt eine sorgfältige Handhabung mit sauberen Händen, ohne es auf schmutzige Ober-
flächen zu legen. Es dürfen keine Teile entfernt, herausgerissen oder widerrechtlich geändert werden.
Das Handbuch ist an einem vor Feuchtigkeit und Wärme geschützten Bereich in der Nähe der entsprechenden Maschine
abzulegen.
Auf Verlangen des Benutzers kann der Hersteller weitere Kopien des Anleitungshandbuchs der Maschine zur Verfügung
stellen.
4. METHODE DER HANDBUCHAKTUALISIERUNG
Der Hersteller behält sich vor, das Projekt zu ändern und die Maschine zu verbessern, ohne den Kunden verständigen und das
bereits dem Benutzer gelieferte Handbuch aktualisieren zu müssen.
Der Hersteller übernimmt die Verantwortung für die Beschreibungen in der italienischen Sprache; eventuelle Übersetzungen
können nicht in vollem Umfang geprüft werden, sodass bei Feststellung widersprüchlicher Aussagen auf den italienischen
Originaltext Bezug zu nehmen ist.
5. BESTIMMUNGSPERSONEN
Das obige Handbuch wendet sich an: den Installateur, den Bediener und das qualifizierte Personal, das die Genehmigung für
die Maschinenwartung besitzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit " BEDIENER " das Personal gemeint ist, das die Aufgabe hat, die Maschine zu betreiben,
einzustellen, zu reinigen und die Normalwartung auszuführen.
Mit " WARTUNGSTECHNIKER " ist das Personal gemeint, das Spezialisierungs- und Ausbildungskurse usw. besucht hat und
Erfahrung hat in der Installation, Inbetriebnahme und Wartung, Reparatur und den Transport der Maschine.
Mit "AUSGESETZTE PERSON " sind alle Personen gemeint, die sich in Bereichen im Innern und/oder in der Nähe der Maschine
befinden und deshalb Risiken für ihre Sicherheit, Gesundheit und Unversehrtheit ausgesetzt sind.
Qualifikation der BESTIMMUNGSPERSONEN
Die Maschine ist für einen industriellen, d.h. professionellen und nicht generalisierten Gebrauch bestimmt, der daher qualifi-
zierten Berufsfiguren anzuvertrauen ist, die folgende Eigenschaften besitzen müssen:
•
Sie müssen volljährig sein;
•
Sie müssen körperlich und psychisch dazu geeignet sein, technisch besonders schwierige Arbeiten auszuführen;
•
Sie müssen angemessen auf den Gebrauch und die Wartung der Maschine eingewiesen sein;
•
Sie müssen vom Arbeitgeber als für die Ausführung der ihnen zugewiesenen Aufgaben geeignet befunden sein;
•
Sie müssen in der Lage sein, das Bedienerhandbuch und die Sicherheitsvorschriften zu verstehen und zu interpretieren;
•
Sie müssen die Notprozeduren und Ihre Umsetzungsmethoden kennen;
•
Sie müssen die Fähigkeit besitzen, den spezifischen Gerätetyp zu aktivieren;
•
Sie müssen mit den jeweils spezifischen Vorschriften vertraut sein;
•
Sie müssen die vom Maschinenhersteller bestimmten Arbeitsprozeduren verstanden haben.
6. GLOSSAR UND SYMBOLE
Dieser Absatz enthält die nicht geläufigen Ausdrücke bzw. die Ausdrücke, die eine andere Bedeutung haben als üblich.
Im Folgenden werden die angewendeten Abkürzungen erläutert, sowie die Bedeutung der verwendeten Symbole, deren
Verwendung schnell und eindeutig die notwendigen Informationen für eine korrekte Maschinenbenutzung unter sicheren
Bedingungen erlaubt.
MISCHER
FA121M - FA121
FA181M - FA181 - FA182
FA251 - FA252 - FA381 - FA382
VORBEMERKUNGEN
1
0.0 97/1