GARANTIE
DURCHFÜHRUNG VON REPARATURARBEITEN
Im Land, in dem das Fahrzeug gekauft worden ist:
Reparaturarbeiten im Rahmen der Garantie oder Technischen Mitteilungen müssen von
einem POLARIS-Vertragshändler durchgeführt werden. Innerhalb Deutschlands
können Reparaturen im Rahmen der Garantie oder Technischen Mitteilungen von jedem
POLARIS-Vertragshändler gefordert werden.
Außerhalb des Landes, in dem das Fahrzeug gekauft wurde:
Wenn Sie zeitweilig außerhalb des Landes unterwegs sind, in dem Ihr Fahrzeug gekauft
worden ist, sollten Sie Ihr Fahrzeug zu einem Polaris-Vertragshändler bringen. Sie
müssen dem Händler als Nachweis Ihres Wohnsitzes einen Lichtbildausweis des Landes
vorlegen, in dem der Verkäufer des ATV seine Niederlassung hat. Wenn Sie den Nach-
weis Ihres Wohnsitzes erbracht haben, kann der Händler die Reparatur auf Garantie
durchführen.
Beim Kauf von Privatpersonen:
Wenn Sie ein POLARIS-Produkt von einer Privatperson außerhalb des Landes kaufen,
in dem das Fahrzeug ursprünglich verkauft wurde, haben Sie keinen Garantieanspruch.
Bemerkung
Wenn Ihr Fahrzeug außerhalb des Landes registriert ist, in dem es gekauft wurde, und
Sie die oben beschriebene Vorgehensweise nicht einhalten, hat Ihr Fahrzeug keinen
Garantieanspruch mehr. (Fahrzeuge, die auf Regierungsbeamte oder Militärpersonal im
Auslandseinsatz registriert sind, sind weiterhin von der Grundgarantie abgedeckt.)
Weitere Auskünfte erhalten Sie vom POLARIS-Kundendienst.
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