Standardgarantie von Integra
INTEGRA LIFESCIENCES CORPORATION ("INTEGRA") garantiert dem ursprünglichen Käufer nur, dass
jedes neue MAYFIELD Produkt bei normaler Verwendung und Pflege für einen Zeitraum von einem Jahr
(außer wenn für Zubehörteile ausdrücklich anders angegeben) ab dem Lieferdatum durch INTEGRA
an den ursprünglichen Käufer, jedoch in keinem Fall über das auf dem Produktetikett angegebene
Verfallsdatum hinaus, frei von Herstellungsdefekten hinsichtlich Material und Verarbeitung ist.
• Chirurgische Instrumente sind garantiert frei von Material- und Verarbeitungsdefekten, wenn
sie ordnungsgemäß gewartet und gereinigt und bestimmungsgemäß verwendet werden.
• Jedes durch die Garantie gedeckte Produkt, das von INTEGRA im Rahmen eines Lease-,
Miet- oder Installationskaufvertrags platziert wird und das während der Dauer eines solchen
Platzierungsvertrags Reparaturservice erfordert, wird gemäß den vertraglich festgelegten
Bedingungen repariert.
Wenn während der Garantieperiode oder der Dauer eines solchen Platzierungsvertrags ein durch die
Garantie gedeckter Defekt eintritt, muss der Käufer sofort das Hauptbüro von INTEGRA verständigen.
Wenn der Käufer die Bedingungen dieser Garantie in Anspruch nehmen möchte, muss das Produkt zum
Hauptbüro von INTEGRA zurückgeschickt werden. Das defekte Produkt sollte ordnungsgemäß verpackt
und mit im Voraus bezahltem Porto umgehend zurückgeschickt werden. Ein bei der Rücksendung an
INTEGRA eintretender Verlust oder Schaden ist das Risiko des KUNDEN. Im Rahmen dieser Garantie ist
INTEGRA ausschließlich für die Reparatur oder den Ersatz verantwortlich, nach alleinigem Ermessen
von INTEGRA und auf Kosten von INTEGRA gemäß diesen Garantiebestimmungen und zutreffender
Vereinbarungen.
IN KEINEM FALL IST INTEGRA HAFTBAR FÜR BEILÄUFIGE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN ODER
SCHADENSERSATZ IN ZUSAMMENHANG MIT DEM KAUF ODER DER VERWENDUNG VON INTEGRA-
PRODUKTEN. Weiterhin gilt diese Garantie nicht für, und INTEGRA ist nicht verantwortlich für Verluste,
die aus dem Kauf oder der Verwendung eines INTEGRA-Produkts entstehen, das von einer anderen
Person als einem autorisierten INTEGRA-Servicerepräsentanten repariert oder modifiziert wurde, und
zwar derart, dass nach Ermessen von INTEGRA seine Stabilität oder Zuverlässigkeit beeinträchtigt
wurde, oder das Missbrauch, Fahrlässigkeit oder Unfall ausgesetzt wurde oder das für andere
Zwecke als den in der von INTEGRA zur Verfügung gestellten Gebrauchsanleitung beschriebenen
verwendet wurde. DIESE GARANTIE TRITT AN DIE STELLE JEGLICHER SONSTIGER AUSDRÜCKLICHER
ODER STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN UND ALLER ANDEREN VERPFLICHTUNGEN ODER
HAFTUNGEN VON SEITEN DER FIRMA INTEGRA, UND INTEGRA ÜBERNIMMT KEINE WEITERE
HAFTUNG UND BERECHTIGT KEINEN VERTRETER ODER ANDERE PERSONEN ZUR ÜBERNAHME
VON WEITERGEHENDEN HAFTUNGSPFLICHTEN IN IHREM NAMEN IM ZUSAMMENHANG MIT
PRODUKTEN VON INTEGRA.
INTEGRA LEHNT SÄMTLICHE SONSTIGEN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN
GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTFÄHIGKEIT
ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER EINE BESTIMMTE ANWENDUNG ODER
EINE GARANTIE FÜR QUALITÄT, SOWIE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN
GEGENÜBER PATIENTEN AB. Keine Garantie oder Gewährleistung darf durch eine Handlung oder
Aussage gegeben werden noch darf diese Standardgarantie auf irgendeine Art und Weise modifiziert
werden, außer infolge einer schriftlichen und von einem befugten Mitarbeiter von INTEGRA
unterzeichneten Erklärung. Diese Einschränkungen der Erstellung oder Modifizierung dieser Garantie
können mündlich oder verhaltensbedingt aufgegeben oder modifiziert werden.
Veröffentlichungsnummer 451A2114 Rev G
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