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9. Reinigung und Pflege
Gefahr!
Öffnen Sie niemals das Gehäuse!
Es befinden sich keinerlei Bedien-
elemente darin. Bei geöffnetem Ge-
häuse besteht Brandgefahr durch
hohe Kurzschluss-Ströme.
Bevor Sie das Gerät reinigen, ....
•
schalten Sie den Hauptschalter
erst in die Stellung „OFF", ...
•
ziehen Sie alle Kabelverbindun-
gen zwischen Energiestation und
eventuell daran angeschlossenen
Geräten.
•
Wenn Sie den Netz-Ladeadapter
reinigen wollen, ziehen Sie diesen
erst aus der Steckdose und aus
der Ladebuchse.
Gefahr!
•
Tauchen Sie auf keinen Fall Ge-
räteteile in Wasser oder andere
Flüssigkeiten!
Hierdurch kann die Energiestation
schwer beschädigt werden – beim
Netz-Ladeadapter besteht sogar
Lebensgefahr durch elektrischen
Schlag.
•
Reinigen Sie alle Flächen und
Kabel besser mit einem leicht
angefeuchteten Spültuch.
Trocknen Sie das Gerät auf jeden
Fall gut ab, bevor Sie es erneut
verwenden.
•
Verwenden Sie keine Reinigungs-
oder Lösemittel. Diese können zu
Schäden am Gerät führen, insbe-
sondere an der Beschriftung.
07.11.2003
9:26 Uhr
D
10. Aufbewahren
Wenn Sie Ihre Energiestation für meh-
rere Tage oder Wochen wegstellen:
•
Laden Sie sie wegen der natür-
lichen Selbstentladung von Akkus
noch einmal vollständig auf.
Laden Sie das Gerät spätestens nach
6 Monaten auf, wenn es Sie über län-
gere Zeit unbenutzt lagern wollen. So
verhindern.Sie eine Tiefentladung des
Akkus.
•
Schalten Sie den Hauptschalter
erst in die Stellung „OFF".
•
Ziehen Sie alle Kabelverbindun-
gen zwischen Energiestation und
eventuell daran angeschlossenen
Geräten.
•
Verstauen Sie die Kabel und
Stecker in den Seitenfächern
am Gerät.
•
Schließen Sie zum Schluss alle
Deckel.
•
Lagern Sie das Gerät an einem
trockenen Ort.
11. Entsorgen
In der Energiestation ist ein Blei-Gel
Akku eingebaut, der nicht über den
Hausmüll entsorgt werden darf
(Alt-BatterieVerordnung).
•
Geben Sie die Energiestation
daher an eine dafür vorgesehene
Rücknahmestelle zur Entsorgung
zurück.
In den sonstigen Geräteteilen sind
keinerlei Materialien enthalten, für die
es zum Zeitpunkt der Anleitungs-
erstellung (August 2003) irgendwelche
besonderen Entsorgungsvorschriften
gibt.
Fragen Sie ggf. Ihre Gemeindebehörde,
wenn sich die gesetzliche Situation
zwischenzeitlich geändert haben sollte.
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