DE
des oder zum Tod führen können, sind dem Hersteller
und der zuständigen Behörde des Mitgliedsstaates
zu melden. Schwerwiegende Vorkommnisse sind im
Artikel 2 Nr. 65 der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR)
definiert.
Entsorgung
Ihre Orthese können Sie über den herkömmlichen
Entsorgungsweg vernichten. Es gibt keine besonderen
Kriterien zur Entsorgung.