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Comunello Automation QUAD Instrucciones De Uso Y Instalacion página 66

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  • MEXICANO, página 90
dann die Taste SET drücken;
• Die LED L5 schaltet sich aus und die Programmierung wird
abgeschlossen;
Dieser Vorgang muss wiederholt werden, wenn die vorhergehende
Einstellung wieder aktiviert werden soll.
8.4.6. LED L6 - FBETRIEB DER BLINKLEUCHTE / UMFELDLEUCHTE:
Durch Aktivieren dieser Funktion ist es möglich, den Ausgang der
Kontrollleuchte in Blinkleuchte (blinkt nicht während der Pause),
während der Ausgang Blinkleuchte zu Umfeldleuchte wird, umzuwandeln.
Zur Freigabe der Funktion muss folgendermaßen vorgegangen werden:
• Sicherstellen, dass das Erweiterte Menü 3 freigegeben wurde
(abwechselndes Blinken 1 1 1 0 1 1 1 0 der LED LEV);
• Mit der Taste SELECT auf das Blinklicht der LED L6 positionieren und
dann die Taste SET drücken;
• Die LED L6 schaltet sich aus und die Programmierung wird
abgeschlossen.
Wenn Sie die Unterfunktion für LED 6 aktivieren möchten, drücken Sie
zweimal die SELECT-Taste und die LED 6 blinkt schnell und drücken dann
die SET-Taste.
Funktion Umfeldleuchte: Der Ausgang Umfeldleuchte 24 V 4W max. wird
jedes Mal 3 Minuten lang aktiviert, wenn eine Öffnung betätigt wird.
8.4.7. LED L7 - VORBLINKEN / BLINKLICHT-PAUSE:
Der Hersteller liefert das Steuergerät mit ausgeschalteter Funktion des
Vorblinkens und der Blinklicht-Pause.
Vorblinkfunktion: Der Ausgang Blinkleuchte 24 V wird immer 3 Sekunden
vor dem Schließmanöver aktiviert.
Zur Freigabe der Funktion „Vorblinken" muss folgendermaßen vorgegangen
werden:
• Sicherstellen, dass das Erweiterte Menü 3 freigegeben wurde
(abwechselndes Blinken 1 1 1 0 1 1 1 0 der LED LEV);
• Mit der Taste SELECT auf das Blinklicht der LED L7 positionieren und
dann die Taste SET drücken;
• Die LED L7 schaltet sich aus und die Programmierung wird
abgeschlossen.
Betrieb Blinkleuchten-Pause: Der Ausgang Blinkleuchte 230 VGS und 24
V bleibt aktiv, wenn zuvor die Pausezeit programmiert wurde. Zur Freigabe
dieser Funktion den oben beschriebenen Vorgang durch zweimaliges
Drücken der Taste SELECT wiederholen (die LED L7 wird schnell blinken)
und dann die Taste SET drücken. Die LED L7 bleibt fix eingeschaltet.
Dieser Vorgang muss wiederholt werden, wenn die anfängliche Einstellung
wieder aktiviert werden soll.
9 ZURÜCKSETZEN
Wenn das Steuergerät auf die werkseitige Konfiguration zurückgesetzt
werden muss, drücken Sie gleichzeitig die Tasten SELECT und SET für ca.
5 Sekunden: Alle ROTEN Signal-LEDs schalten gleichzeitig ein und sofort
wieder aus.
10 DIAGNOSTIK
Fotozellentest:
Das Steuergerät ist für den Anschluss von Licherheitsvorrichtungen
gemäß Punkt 5.1.1.6 der Richtlinie EN 12453 vorbereitet. Bei
jedem Bewegungszyklus wird die angeschlossene Fotozelle auf
ihre Funktionsfähigkeit getestet. Bei fehlendem Anschluss und/oder
Betriebsunfähigkeit erlaubt die Steuerung keine Torbewegung und
zeigt durch das gleichzeitige Blinken aller Signal-Leds an, dass der Test
gescheitert ist. Nach Rückstellung des korrekten Fotozellenbetriebs ist die
Steuerung für eine normale Verwendung einsatzbereit. Dies garantiert eine
Defektüberwachung gemäß Kategorie 2 der Richtlinie EN 954-1.
SIgnal-LED:
An jedem Eingang für die Betätigung mit Niederspannung verfügt die
Steuerung über eine Signal-LED für eine rasche Zustandskontrolle.
Betriebslogik: LED eingeschaltet Eingang geschlossen, LED ausgeschaltet
Eingang geöffnet.
Blinken aller Signal-Leds im Hauptmenü:
• Hindernis für die Strommessung
• Hindernis für Encoder
• Funksteuerung bereits programmiert
• Nichteinhaltung der Regel der ersten gespeicherten Fernbedienung
Blackout-Test:
Nach dem Programmieren der Motorzeit simulieren Sie einen Black-Out
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und prüfen Sie, ob die Flügel ein vollständiges Öffnungsmanöver und ein
vollständiges Schließmanöver ausführen.
11 GARANTIE
11.1 - Diese Garantie beschränkt sich im Rahmen der Geschäftsbeziehungen
oder im Falle des Verkaufs von Gütern für den professionellen Gebrauch
auf die Reparatur oder Auswechslung des von der Firma FRATELLI
COMUNELLO SPA als fehlerhaft anerkannten Produktbestandteiles durch
gleichwertige regenerierte Produkte (im Folgenden „Konventionalgarantie");
nicht in der Garantie enthalten sind die anfallenden Kosten für die Reparatur-
und Auswechslungsarbeiten des Materials (beispielsweise Lohnkosten,
Materialmietkosten, usw.).
11.2 - Die Anwendung der Regelung laut Artikel 1490-1495 des ital.
Zivilgesetzbuches wird ausgeschlossen.
11.3 - FRATELLI COMUNELLO SPA garantiert die Funktionsfähigkeit
der Produkte im Rahmen der im oberen Punkt 1 angegebenen
Grenzen. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gültigkeitsdauer
der Konventionalgarantie 24 (vierundzwanzig) Monate ab dem auf den
Produkten stehenden Produktionsdatum. Die Garantie ist für COMUNELLO
nur dann wirksam und bindend, wenn das Produkt korrekt montiert und
gewartet wird, in Entsprechung der Installations- und Sicherheitsregeln, die
in der von COMUNELLO gelieferten Dokumentation aufgeführt bzw. auf der
Website http://www.comunello.com/corporate/general_conditions_sales/
zu finden sind.
11.4 - Von der Garantie ausgeschlossen sind: Störungen oder Schäden,
die vom Transport verursacht werden; Störungen oder Schäden, die
von Mängeln an der elektrischen Anlage beim Käufer des Produktes
verursacht werden und/oder durch Verwahrlosung, Nachlässigkeit,
Unangemessenheit, anomalem Gebrauch dieser Anlage; Störungen oder
Schäden durch Verstellungen, die von unbefugtem Personal ausgeführt
werden oder die sich aus einer unkorrekten Benutzung/Installation ergeben
(diesbezüglich wird mindestens alle sechs Monate eine Systemwartung
empfohlen), oder durch den Einsatz nicht originaler Ersatzteile; Fehler, die
von chemischen Mitteln und/oder Witterungserscheinungen verursacht
werden.
Die Garantie umfasst keine Kosten für Verbrauchsmaterialien und der
Firma COMUNELLO ist in jedem Fall die Bezahlung für den Eingriff beim
Kunden zu leisten, wenn sich dieser wegen nicht rechtsgültiger Garantie
als zwecklos erweist, oder wenn der Kunde das COMUNELLO-Produkt
in nachlässiger, unvorsichtiger oder ungeschickter Weise verwendet hat,
d.h. wenn eine korrekte Benutzung des Produktes die Installation hätte
vermeiden können.
11.5 - Ausführungsbedingungen: Sofern nicht anders vereinbart, ist zur
Erhebung des Anspruchs auf die Konventionalgarantie eine Kopie des
Kaufdokuments (Steuerrechnung) bei COMUNELLO vorzulegen. Der
Kunde muss der Firma COMUNELLO den Fehler innerhalb einer Frist von
30 (dreißig) Tagen nach seiner Feststellung melden. Der Garantieanspruch
ist innerhalb der Verjährungsfrist von 6 (sechs) Monaten ab seiner
Feststellung zu erheben. Die Produktbestandteile, für die eine Aktivierung
der Konventionalgarantie gefordert wird, sind vom Kunden an folgende
Adresse zu senden: FRATELLI COMUNELLO SPA, Via Cassola 64, 36027
Rosà (Vicenza) Italien.
11.6 - Der Kunde hat keinen Anspruch auf Entschädigung für indirekte
Schäden, Gewinneinbußen, sowie Produktionsverluste und kann in jedem
Fall als Entschädigung keine höheren Beträge verlangen als den Wert der
gelieferten Komponenten oder Produkte. Der Kunde übernimmt, auch bei
Deckung durch die Konventionalgarantie, alle Kosten für den Transport der
zu reparierenden oder reparierten Produkte.
11.7 - Kein vom technischen Personal der Firma COMUNELLO
betriebsextern ausgeführte Eingriff wird von der Konventionalgarantie
gedeckt.
11.8 - Änderungen an den hier beschriebenen spezifischen Bedingungen
der Konventionalgarantie können von den Vertragspartnern in ihren
Handelsverträgen definiert werden.
11.9 - Im Falle von Rechtsstreiten irgendwelcher Art ist das italienische
Recht anzuwenden und der Gerichtsstand ist Vicenza.(Steuerrechnung) bei
COMUNELLO vorzulegen. Der Kunde muss der Firma COMUNELLO den
Fehler innerhalb einer Frist von 30 (dreißig) Tagen nach seiner Feststellung
melden. Der Garantieanspruch ist innerhalb der Verjährungsfrist von 6
(sechs) Monaten ab seiner Feststellung zu erheben. Die Produktbestandteile,
für die eine Aktivierung der Konventionalgarantie gefordert wird, sind vom
Kunden an folgende Adresse zu senden: FRATELLI COMUNELLO SPA, Via
Cassola 64, 36027 Rosà (Vicenza) Italien.

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