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Standardgarantie von Integra
INTEGRA garantiert dem ursprünglichen Erwerber hiermit lediglich, dass jedes neue MAYFIELD Produkt bei
normalem Gebrauch und normaler Wartung ein Jahr lang frei von Material- und Herstellungsfehlern (mit
Ausnahme anderweitig ausdrücklich bestimmter Zubehörteile), beginnend mit dem Datum der Lieferung
durch INTEGRA an den Ersterwerber, jedoch nicht länger als das auf der jeweiligen Produktbeschriftung
angegebene Ablaufdatum, ist.
• Bei chirurgischen Instrumenten wird garantiert, dass diese frei von Material- und
Herstellungsfehlern sind, wenn diese sachgerecht gewartet und gereinigt und normal ihrem
Zweck entsprechend verwendet werden.
• Jedes von der Garantie erfasste, im Rahmen einer Leasing-, Miet- oder
Teilzahlungsvereinbarung von INTEGRA platziertes Produkt, das während der Laufzeit einer
derartigen Platzierungsvereinbarung Reparaturdienste benötigt, wird gemäß den Bedingungen
einer derartigen Vereinbarung repariert werden.
Wenn ein von der Garantie erfasster Defekt während der Garantielaufzeit oder der Laufzeit einer derartigen
Platzierungsvereinbarung auftritt, sollte sich der Käufer direkt mit dem Hauptsitz von INTEGRA in
Verbindung setzen. Wenn der Käufer sich auf die Bedingungen dieser Garantie berufen möchte, muss das
Produkt zum Hauptsitz von INTEGRA zurückgeschickt werden. Fehlerhafte Produkte müssen unverzüglich,
richtig verpackt und vorfrankiert zurückgesendet werden. Bei der Rücksendung an INTEGRA wird das
Risiko von Verlust oder Schaden vom KUNDEN getragen. Unter dieser Garantie ist INTEGRA lediglich für
Reparatur oder Ersatz, nach alleinigem Gutdünken und auf Kosten von INTEGRA gemäß den Bedingungen
dieser Garantie und den anwendbaren Abmachungen verantwortlich.
IN KEINEM FALL HAFTET INTEGRA FÜR IRGENDWELCHE BEGLEIT-, INDIREKT- ODER FOLGESCHÄDEN
BZW. STRAFE EINSCHLIESSENDEN SCHADENERSATZ, IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ERWERB ODER
GEBRAUCH EINES INTEGRA-PRODUKTS. Ferner ist diese Garantie nicht anwendbar auf Verluste im
Zusammenhang mit dem Kauf oder Gebrauch eines INTEGRA-Produkts, das von einer anderen als von
einer von INTEGRA autorisierten Service-Vertretung repariert bzw. so abgewandelt wurde, dass nach
Beurteilung von INTEGRA dessen Stabilität bzw. Zuverlässigkeit beeinflusst wurden, oder das falsch bzw.
fahrlässig verwendet bzw. unbeabsichtigt beschädigt wurde, oder das auf andere Weise verwendet wurde
als entsprechend der von INTEGRA bereitgestellten Anweisungen; INTEGRA ist für derartige Verluste nicht
verantwortlich. DIESE EINGESCHRÄNKTE GARANTIE GILT AUSSCHLIESSLICH AN STELLE ALLER ANDEREN
GARANTIEN, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, UND ALLER ANDEREN VERPFLICHTUNGEN
ODER HAFTUNGEN SEITENS INTEGRA, UND INTEGRA ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG UND ERMÄCHTIGT
KEINE VERTRETUNG ODER ANDERE PERSON, FÜR INTEGRA IRGENDWELCHE HAFTUNGEN IM
ZUSAMMENHANG MIT PRODUKTEN VON INTEGRA ZU ÜBERNEHMEN.
INTEGRA ÜBERNIMMT KEINE SONSTIGEN GARANTIEN, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH
STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH DER HANDELSÜBLICHEN BRAUCHBARKEIT, DER EIGNUNG
FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER ANWENDUNG BZW. DER QUALITÄTSGARANTIE, SOWIE
KEINE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZIERTE GARANTIE GEGENÜBER PATIENTEN. Keine Garantie oder
Gewährleistung kann durch eine Handlung oder Aussage erstellt werden und diese Standardgarantie
kann in keiner Weise modifiziert werden, außer als Ergebnis einer schriftlichen Erklärung, die von einem
Vertreter von INTEGRA unterzeichnet ist. Auf diese Begrenzungen hinsichtlich der Erstellung oder
Veränderung dieser Garantie darf nicht mündlich oder anderweitig verzichtet werden.
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