1.0 ANWENDUNGEN
1.1
ZWECK: Verbindungsmittel dienen als Bestandteil einer Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (siehe Abbildung
2). Diese können die Sturzenergie ableiten, die auf den Körper übertragenen Sturzkräfte begrenzen oder je nach Typ
für die Arbeitspositionierung und Rückhaltung verwendet werden. Abbildung 1 zeigt die Verbindungsmittelmodelle,
für die diese Bedienungsanleitung gilt. Diese können in den meisten Situationen eingesetzt werden, in denen die
uneingeschränkte Beweglichkeit der Arbeiter und eine Absturzsicherung erforderlich sind (z. B. Inspektionsarbeiten,
allgemeine Bauindustrie, Wartungsarbeiten, Ölproduktion, Arbeiten in beengten Räumen usw.).
1.2
NORMEN: Ihr Verbindungsmittel entspricht der/den nationalen oder regionalen Norm(en), die auf der Vorderseite
dieses Handbuchs angegeben ist/sind. Sehen Sie die lokalen oder nationalen Anforderungen zum Arbeitsschutz
bezüglich der persönlichen Absturzsicherung für weitere Informationen bezüglich der Absturzsicherung. Wenn dieses
Produkt außerhalb des ursprünglichen Bestimmungslandes wiederverkauft wird, muss der Wiederverkäufer diese
Anweisungen in der Sprache des Landes zur Verfügung stellen, in dem das Produkt verwendet werden wird.
1.3
TRAINING: Die Ausrüstung muss von Personen, die in der richtigen Anwendung geschult sind, installiert und
verwendet werden. Es obliegt der Verantwortung des Benutzers, mit diesen Anweisungen vertraut zu sein und in
der richtigen Pflege und Handhabung dieser Ausrüstung geschult zu werden. Der Benutzer muss sich auch der
Betriebseigenschaften, der Grenzen der Anwendbarkeit und der Konsequenzen eines unsachgemäßen Gebrauchs
bewusst sein.
1.4
ANFORDERUNGEN: Berücksichtigen Sie beim Installieren oder Verwenden dieser Ausrüstung stets folgende
Einschränkungen:
•
Tragfähigkeit: Verbindungsmittel sind für eine Person mit einem kombinierten Gewicht (Kleidung, Werkzeuge
usw.) vorgesehen, die den Anforderungen der in Tabelle 1 der Verbindungsmittelmodelle aufgeführten
Gewichtsbereichen entsprechen. Stellen Sie sicher, dass alle Komponenten Ihres Systems für die Nennkapazität
der entsprechenden Anwendung ausgelegt sind.
•
Verankerung: Alle für Absturzsicherungssysteme ausgewählte Verankerungen müssen über die Stärke zum
Halten statischer Lasten in den vom System zulässigen Richtungen verfügen, mit folgenden Mindestwerten:
A.
12 kN (2 698 lb) für Metallverankerungen oder 18 kN (4 047 lb) für Textilverankerungen für nicht zertifizierte
Anschlagpunkte oder
B.
das doppelte der maximale Krafteinwirkung für zertifizierte Anschlagpunkte.
Falls zulässig und basierend auf dem Verankerungstyp muss, wenn mehrere Absturzsicherungssysteme an
der selben Verankerung befestigt werden, die in (1) und (2) genannten Kräfte mit den an der Verankerung
befestigten Systemen multipliziert werden.
•
Pendelstürze: Pendelstürze treten auf, wenn der Verankerungspunkt nicht direkt oberhalb des Absturzpunkts
liegt. Die Kraft des Aufpralls auf ein Objekt kann bei einem Pendelsturz schwere Verletzungen hervorrufen (siehe
Abbildung 3). Minimieren Sie Pendelstürze, indem Sie so nahe wie möglich am Verankerungspunkt arbeiten.
Positionieren und / oder justieren Sie das Lanyard immer so, dass der Verankerungspunkt auf oder über
Taillenhöhe bleibt. Das Schlüsselband ist straff gespannt. Der freie Verkehr ist auf höchstens 0,6 m beschränkt.
•
Gefahren: Die Verwendung dieser Ausrüstung in Bereichen mit Umweltgefahren kann zusätzliche
Sicherheitsmaßnahmen erfordern, um die Verletzungsgefahr und Schäden an der Ausrüstung zu vermeiden. Zu
den Gefahren zählen unter anderem, aber ohne Einschränkung: große Hitze, ätzende Chemikalien, korrosive
Umgebungen, Hochspannungsleitungen, explosive oder giftige Gase, bewegliche Maschinen oder Material über
Kopf, das herunterfallen und den Anwender oder das Absturzsicherungssystem treffen kann. Das Arbeiten in
Bereichen, in denen sich Ihr Verbindungsmittel mit dem eines anderen Arbeiters kreuzen oder verheddern
könnte, muss vermieden werden. Vermeiden Sie das Arbeiten in Bereichen, in denen Objekte fallen und das
Verbindungsmittel treffen können, da hierdurch das Gleichgewicht gestört oder das Verbindungsmittel beschädigt
werden kann. Das Verbindungsmittel darf nicht unter die Arme oder zwischen die Beine rutschen.
2.0 VERWENDUNG
2.1
ABSTURZSICHERUNGS- UND RETTUNGSPLAN: Der Arbeitgeber muss über einen Absturzsicherungs- und
Rettungsplan verfügen. Der Plan sollte Richtlinien und Anforderungen für das verwaltete Absturzsicherungsprogramm
eines Arbeitgebers bieten, u. a. Leitfäden, Pflichten und Training, Absturzsicherungsverfahren, das Eliminieren
und Kontrollieren von Sturzgefahren, Rettungsverfahren, Vorfalluntersuchungen und die Bewertung der
Programmeffektivität.
2.2
INSPEKTIONSHÄUFIGKEIT: Verbindungsmittel müssen von dem jeweiligen Arbeiter
werden. Zusätzlich sind Inspektionen von einem Sachkundigen
Arbeitsbedingungen (raue Umweltbedingungen, längere Verwendung usw.) können häufigere Inspektionen durch
einen Sachkundigen erforderlich machen. Der Sachkundige muss geeignete Inspektionsintervalle festlegen. Die
Inspektionsverfahren werden im „Inspektions- und Wartungsprotokoll" (Tabelle 2) beschrieben. Die Ergebnisse
jeder Inspektion durch einen Sachkundigen müssen im Inspektions- und Wartungsprotokoll oder im RFID-System
aufgezeichnet werden.
2.3
KOMPATIBILITÄT DER KOMPONENTEN: Sofern nicht anders angegeben, ist die Ausrüstung von 3M nur zur
Verwendung mit den von 3M freigegebenen Komponenten und Subsystemen ausgelegt. Ein Austausch durch nicht
genehmigte Komponenten oder Teilsysteme kann die Kompatibilität der Ausrüstung aufs Spiel setzen und die
Sicherheit und Zuverlässigkeit des kompletten Systems gefährden.
2.4
KOMPATIBILITÄT DER VERBINDUNGSELEMENTE: Verbindungsmittel sind mit Verbindungselementen
kompatibel, wenn sie in Größe und Form so konzipiert sind, dass sie zusammenarbeiten, ohne dass sich ihre
Verschlussmechanismen versehentlich öffnen, unabhängig davon, wie sie ausgerichtet sind. Kontaktieren Sie 3M,
wenn Sie Fragen zur Kompatibilität haben. Verbindungselemente (Haken, Karabiner und Auffangösen) müssen eine
Belastung von mindestens 22 kN (5.000 lbs) unterstützen. Die Verbindungselemente müssen mit der Verankerung
oder anderen Systemkomponenten kompatibel sein. Verwenden Sie keine Ausrüstung, die nicht kompatibel ist.
Nicht kompatible Verbindungsmittel können sich ungewollt lösen (siehe Abbildung 4). Die Verbindungselemente
müssen in Größe, Form und Belastbarkeit kompatibel sein. Schnapphaken und Karabiner sind erforderlich. Wenn
das Verbindungselement, an das ein Schnapphaken oder Karabiner angeschlossen wird, zu klein ist oder eine
1 Arbeiter:
Jede Person, die durch ein aktives Absturzsicherungssystem vor Stürzen geschützt ist, oder im Falle eines Absturzsicherungssystems, eine Person,
die fallen könnte, während sie an das System angeschlossen ist.
2 Sachkundiger:
Eine vom Arbeitgeber bestimmte Person, die für die unmittelbare Beaufsichtigung, Implementierung und Überwachung des verwalteten
Absturzsicherungsprogramms des Arbeitgebers verantwortlich ist. Diese Person kann durch Schulung und Wissen bestehende und potentielle Sturzgefahren
identifizieren, bewerten und beheben und hat die Genehmigung des Arbeitgebers, sofortige Korrekturmaßnahmen hinsichtlich solcher Gefahren zu ergreifen.
, der nicht der Benutzer ist, durchzuführen. Extreme
2
30
vor jedem Einsatz geprüft
1